für gebrauchte und restentleerte Kunststoffverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
Für Abfüller und Vertreiber schadstoffhaltiger Füllgüter, die einen Zeichennutzungsvertrag (Lizenzvereinbarung) mit der RIGK abschließen, übernehmen wir die Rücknahme und Verwertung der Kunststoffverpackungen. Die Verpackungen sind hierfür mit dem RIGK-Zeichen und einer zugeteilten Zeichennutzer-Nummer zu kennzeichnen.
Das RIGK-Zeichen signalisiert industriellen und gewerblichen Endverbrauchern die kostenlose Abgabemöglichkeit restentleerter Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter an einer der bundesweiten RIGK-G-Annahmestellen.
Über das RIGK-G-SYSTEM werden Kunststoffverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter zurückgenommen, die aufgrund ihres Füllguts nach dem Gefahrstoff- und/oder nach dem Gefahrgutrecht kennzeichnungspflichtig sind. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Verpackungen mit Gasen, explosiven, infektiösen und radioaktiven Stoffen.
Folien |
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Flexible Schüttbehälter |
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Papiersäcke |
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Hohlkörper |
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A: Schadstoffverpackungen, die
B: Schadstoffverpackungen, die
Die zurückgenommenen Schadstoffverpackungen werden energetisch verwertet. Dabei wird die in den Kunststoffen enthaltene Energie zur Erzeugung von Strom, Dampf und Fernwärme genutzt. Die RIGK stellt sicher, dass alle ausgewählten Anlagen über die notwendigen gesetzlichen Genehmigungen verfügen und die Voraussetzungen der energetischen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG.) erfüllen.


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