RIGK-G(efahrstoff)-SYSTEM

für gebrauchte und restentleerte Kunststoffverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

Für Abfüller und Vertreiber schadstoffhaltiger Füllgüter, die einen Zeichennutzungsvertrag (Lizenzvereinbarung) mit RIGK abschließen, übernehmen wir die Rücknahme und Verwertung der Kunststoffverpackungen. Die Verpackungen sind hierfür mit dem RIGK-Zeichen und einer zugeteilten Zeichennutzer-Nummer zu kennzeichnen.

Das RIGK-Zeichen signalisiert industriellen und gewerblichen Endverbrauchern die kostenlose Abgabemöglichkeit restentleerter Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter an einer der bundesweiten RIGK-G-Annahmestellen.

Welche Kunststoffverpackungen werden zurückgenommen?

Über das RIGK-G-SYSTEM werden Kunststoffverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter zurückgenommen, die aufgrund ihres Füllgutes nach dem Gefahrstoff- und/oder nach dem Gefahrgutrecht und/oder nach GHS kennzeichnungspflichtig sind. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Verpackungen mit Gasen, explosiven, infektiösen und radioaktiven Stoffen.

Beispiele für Verpackungstypen

Folien

  • Foliensäcke
  • Innensäcke für Feststoffe
  • Verbundfoliensäcke (> 50 % Kunststoff)

Flexible Schüttbehälter

  • Flexible IBC (Big Bags)
  • Gewebesäcke

Papiersäcke

  • Papiersäcke mit REPASACK-Zeichen

Hohlkörper

  • Flaschen
  • Eimer
  • Kanister
  • Fässer

Übersicht Verwertungsfraktionen

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Beitragsstaffel

A: Schadstoffverpackungen, die

  • mit den Gefahrensymbolen Xi – Reizend,
    Xn – Gesundheitsschädlich, bzw.
  • mit den GHS-Piktogrammen GHS 07 und 08 kennzeichnungspflichtig sind.

B: Schadstoffverpackungen, die

  • mit den Gefahrensymbolen C – Ätzend, F – Leichtentzündlich,
    F+ – Hochentzündlich, O – Brandfördernd, T – Giftig, T+ – Sehr giftig oder N – Umweltgefährlich, bzw.
  • mit den GHS-Piktogrammen GHS 02, 03, 05, 06 oder GHS 09 oder
  • mit den Gefahrzetteln der Klassen 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 8 oder 9 kennzeichnungspflichtig sind.

Energetische Verwertung

Die zurückgenommenen Schadstoffverpackungen werden energetisch verwertet. Dabei wird die in den Kunststoffen enthaltene Energie zur Erzeugung von Strom, Dampf und Fernwärme genutzt. RIGK stellt sicher, dass alle ausgewählten Anlagen über die notwendigen gesetzlichen Genehmigungen verfügen und die Voraussetzungen der energetischen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG.) erfüllen.

RIGK in neuen Räumen


Ab dem 1. März 2013 finden Sie uns unter folgender Anschrift:

Friedrichstraße 6
65185 Wiesbaden (Germany)


Telefon- und Faxnummer sowie die Durchwahlnummern unserer Mitarbeiter bleiben unverändert.

EPROs bestes Recyclingprodukt aus Kunststoff 2013

EPRO eröffnen den diesjährigen Wettbewerb “Best Recycled Plastic Product”, um Europas bestes Recyclingprodukt aus Kunststoff zu finden.

Umfrage bestätigt: PELLE & NETTI Entsorgungskonzepte für landwirtschaftlich genutzte Folien, Netze und Garne kommen an!

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