Eine Zeitung, Kaffeetasse und eine Brille auf einem Tisch

News

06. Juni 2017

WAS ÄNDERT SICH FÜR RIGK KUNDEN?

Der Bundesrat hat das Verpackungsgesetz im Mai durchgewunken und damit den Weg für sein Inkrafttreten am 1. Januar 2019 frei gemacht. Trotz verschiedentlicher Versuche der Bundesländer, die Bundesregierung dazu zu bewegen, den Entwurf des Verpackungsgesetzes wieder verstärkt an die Ziele des ursprünglich verfolgten Wertstoffgesetzes anzupassen, um auch die stoffgleichen Nichtverpackungen zu regeln, hielt das Bundesumweltministerium an der verabschiedeten Fassung fest. Vielmehr soll es nach dem Willen der Bundesregierung den Dualen Systemen zusammen mit den Kommunen überlassen bleiben, ob eine einheitliche Wertstoffsammlung für Metall und Kunststoff eingerichtet wird oder nicht. Des Weiteren sieht das neue Gesetz vor, dass die Dualen Systeme ihre Lizenzentgelte stärker an der Recyclingfähigkeit der Verpackungen orientieren. Die Stärkung der Mehrwegverpackungen und die Abfallvermeidung sind weitere Ziele des Gesetzes. Der Wettbewerb der Dualen Systeme soll durch die Einrichtung der Zentralen Stelle gestärkt und die Ausschreibung von Sammelleistungen durch eine erhöhte Transparenz des Bieterverfahrens verbessert werden. Die geänderten Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz betreffen größtenteils die Packmittelrücknahme aus den privaten Haushalten. RIGK Kunden und deren Kunden sind nach wir vor gesetzeskonform durch die Nutzung der RIGK Systeme abgedeckt.

Wie sieht es mit den Landwirten aus?

Hier sieht das neue Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung vor: Landwirte werden dann nicht mehr als private Haushalte behandelt, wenn es sich um Verpackungen handelt, die nicht typischer Weise dort anfallen, also z.B. alle Verpackungen, die der beruflichen Anwendung dienen (Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc.) Dies war bisher nicht so eindeutig geregelt. Bund und Länder werden weitere Details zu Umsetzung des Verpackungsgesetzes ausarbeiten. RIGK hält Sie auf dem Laufenden.

Im August 2017 tritt nun die seit langem erwartete Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Ziel der Novellierung der Gewerbeverordnung ist es, die in den gewerblichen Abfällen vorhandenen Recyclingpotentiale zu nutzen, indem bereits zum Zeitpunkt der Bereitstellung beim Abfallerzeuger eine  Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen eingeführt wird. Dies betrifft u.a. die getrennte Sammlung von Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffen, Metallen, Holz, etc. und weiteren Abfallfraktionen. Die Getrenntsammlung dient dazu, die Zuführung der verbleibenden Gemische zu Vorbehandlungsanlagen oder Aufbereitungsanlagen zu vereinfachen. Zur Überwachung der Ziele werden umfassende Dokumentationspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer eingeführt.

WICHTIG!! Für Besitzer von Verpackungsabfällen ändert sich dann nichts, wenn diese an die rücknahmeverpflichteten Hersteller und Vertreiber zurückgegeben werden – z.B. über ein Rücknahmesystem wie PAMIRA und sämtliche anderen RIGK-Systeme - , weil dann die Getrenntsammlung sowie die umfassenden Dokumentationspflichten schon gelebt werden.

Zum Juni 2017 wird die 2. Verordnung über die Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft treten. Dieses Artikelgesetz ergänzt zum einen einzelne Bestimmungen zur Überwachung in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, der Nachweisverordnung wie auch der Anzeige- und Erlaubnisverordnung für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Darüber hinaus wird die seit 1977 bestehende Abfallbeauftragtenverordnung novelliert, die zum 01.06.2017 in Kraft tritt. Der Kreis der betrieblichen Anlagen, die einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben, wird deutlich erweitert. Insgesamt soll durch diese neuen Regelungen die Eigenüberwachung und -kontrolle der Entsorgungspflichtigen und deren Beauftragten die Sammlung, Beförderung und Entsorgung deutlich verschärft werden. 

Auf europäischer Ebene werden neben der Novellierung der europäischen  Abfallrahmenrichtlinie auch die der Verpackungsrichtlinie diskutiert. Das EU-Parlament hat in einer Entschließung am 14.03.2017 gefordert, die Recyclingquote für Verpackungen auf 80% im Jahr 2030 zu steigern, für Kunststoffe auf 60 % im Jahr 2025, verbunden mit der Forderung nach einer Reduzierung der Nahrungsmittelverschwendung sowie der Eindämmung der Meeresverschmutzung (Stichwort: Marine Littering) um 50 %. Da die Deponierung von Abfällen in vielen europäischen Mitgliedsstaaten im Gegensatz zu Deutschland noch weit verbreitet ist, fordert das EP im Rahmen eines Abfallpakets eine Reduzierung der Deponierung auf 5 % bis 2030, während die Kommission noch eine von 10 % vorsah. Mit diesen neuen ehrgeizigen Quoten werden in vielen Ländern sicherlich der Kreislaufwirtschaft neue Impulse verliehen, gerade vor dem Hintergrund der nach wie vor viel zu hohen Deponierungsquote von wertvollen Werkstoffen.