Eine Zeitung, Kaffeetasse und eine Brille auf einem Tisch

News

04. März 2016

Wertstoffgesetz und Gewerbeabfallverordnung

Es ist zwar noch nicht offiziell, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass das neue Wertstoffgesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt. Der Hauptstreitpunkt zwischen dem Bund und den Ländern sowie Kommunen darüber, wer zukünftig die Verantwortung für Sammlung und Verwertung von Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen trägt, hat am 29.01.2016 mit der Entscheidung des Bundesrates, gegen den Verbleib der Verantwortung in privater Hand zu votieren, einen neuen Höhepunkt erreicht. Trotz massiver Proteste, unter anderem von dem BDI und CDU/CSU, wonach dies eine de facto-Verstaatlichung der ausschließlich privatwirtschaftlich organisierten Wertstofferfassung darstelle, wurde dieser Beschluss gefasst. Kritiker sind der Auffassung, dass dies weder verfassungs- noch europarechtlich zulässig sei.

Viel Kritik hat auch die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung erfahren. So soll der derzeitige Begriff der Siedlungsabfälle um eine Vielzahl gewerblicher oder industrieller Abfälle, die nach Art, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können, ebenfalls zukünftig dem Gewerbeabfall unterfallen. Dies scheint vor allem auf den Bereich der Landwirtschaft abzuzielen.

Derzeit sind Verbände und Wirtschaft vom BMUB aufgefordert, im Rahmen einer Umfrage zur Folgenabschätzung im Falle der Erweiterung des Gewerbeabfalls eine Stellungnahme abzugeben. Ein weiterer Kritikpunkt ist die im Referentenentwurf vorgesehene Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung der zukünftigen Verpflichtung zur Getrennthaltung von Gewerbeabfällen. Auch hier zeigt sich, dass der von der Politik vielbeschworene Bürokratieabbau derzeit leider nicht gelebt wird.

Downloadseite Entwurf Wertstoffgesetz:
www.bmub.bund.de/N52416

Downloadseite Entwurf Gewerbeabfallverordnung:
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/gewabfv_novelle_entwurf_bf.pdf

Weitere Informationen:

RIGK GmbH
Claudia Hoese
Tel.: +49 6 11/ 30 86 00-12
hoese@rigk.de