Die EU-Verpackungsverordnung gilt ab 12. August 2026 – das VerpackDG befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.

Vom komplexen Gesetz zur verständlichen Lösung

Neue Pflichten rund um die Verpackungsrücknahme, Zulassungs- und Dokumentationspflichten und Nachweispflichten kommen auf Unternehmen zu.
 
RIGK macht die gesetzlichen Vorgaben verständlich – und unterstützt Sie bei der Umsetzung.
 

Alle Details zum Gesetz

Was heute noch unklar ist, kann morgen zur Pflicht werden.

Zwei Gesetze, ein Stichtag

Ab dem 12. August 2026 gelten zwei eng verknüpfte Regelwerke gleichzeitig. 
Beide betreffen Ihr Unternehmen – auch wenn Sie nicht an Privatkunden liefern.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Seit Februar 2025 in Kraft, gilt sie ab 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationales Umsetzungsgesetz. Sie regelt europaweit einheitlich unter anderem Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rezyklatanteile, verbotene Verpackungsformate sowie Vorgaben im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

Das VerpackDG ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur Einbindung der neuen europäischer Verpackungsvorgaben durch die PPWR in das nationale Recht. Es baut auf bewährten Strukturen wie LUCID, den dualen Systemen und dem Pfandsystem auf und erweitert gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen für verpflichtete Unternehmen deutlich. Das Inkrafttreten ist voraussichtlich zum 12. August vorgesehen.

Wer jetzt Klarheit schafft, reduziert später Aufwand und Risiken.

Welche Branchen und Unternehmenstypen sind betroffen?

Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen und verpackte Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, befüllt oder vertreibt – sind Sie betroffen. Das gilt auch, wenn Sie ausschließlich an andere Unternehmen liefern (B2B). Die folgende Übersicht zeigt, welche Unternehmenstypen unter das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz fallen. Für einige sind diese regulatorischen Vorgaben vollkommen neu. 

  • Hersteller & Produzenten
  • Abfüller & Verpacker
  • Importeure
  • Landwirtschaft
  • Händler & Vertreiber
  • Industriebetriebe
  • Onlinehändler & Marktplätze
  • Gewerbe & Dienstleistung

Betroffen ist jedes Unternehmen, das in Deutschland Verpackungen und verpackte Produkte aus dem B2B-Bereich erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt – also befüllt, herstellt, importiert oder vertreibt. Es gibt keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße oder Umsatz.

Wer ist betroffen: im Detail

Betroffen. Und jetzt?

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Sind Ihre Verpackungsprozesse auf kommende Anforderungen vorbereitet?

Was müssen Hersteller, Händler und Inverkehrbringer tun?

Das neue VerpackDG bringt vier wesentliche Neuerungen, die direkt in den Unternehmensalltag eingreifen. Je früher Sie mit der Umsetzung beginnen, desto geringer der Aufwand.

  • Registrierungs- und Zulassungspflicht
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (B2B)
  • Höhere Recyclingquoten
  • Kennzeichnung & Recyclingfähigkeit

Faustregel

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schafft ab dem 12. August 2026 einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen. Sie regelt zentrale Anforderungen wie Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rezyklatanteile und bestimmte unzulässige Verpackungsformate. Gleichzeitig stärkt sie die erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen Verantwortung für die Rücknahme und Entsorgung ihrer Verpackungen übernehmen – entweder über etablierte Systeme oder durch eigenständig organisierte Lösungen.

Anforderungen, Fristen und Pflichten 

Mit dem RIGK-Webinar sind Sie bestens vorbereitet.

 

30. Juli 2026


Hier ist Zeit für Ihre Fragen.

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Was Unternehmen jetzt tun sollten

Betroffenheit prüfen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre eigenen gesetzlichen Pflichten und prüfen Sie, welche Anforderungen gemäß dem neuen VerpackDG künftig erfüllt werden müssen.

Analyse des eigenen Verpackungsportfolios

Welche Verpackungsarten, -mengen und -gewichte werden im industriell/gewerblichen Bereich auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht?

Zuständigkeiten intern klären

Vertrieb, Einkauf, Logistik und Nachhaltigkeit müssen koordiniert arbeiten. Wer ist im Unternehmen verantwortlich?

Umsetzung der gesetzlichen Pflichten

Rücknahme- und Verwertungspflicht umsetzen, Nachweis- und Dokumentationspflicht vorbereiten, Konformitätserklärung erstellen und ggf. EU-Bevollmächtigte benennen.

Von Erfahrung profitieren, Rechtssicherheit gewinnen.

RIGK begleitet Sie von der ersten Einordnung bis zur praktikablen Rücknahmelösung – verständlich, branchennah, operativ.

Unsere 5 Schritte im Detail

Bereit, Verpackungs-Compliance als Stärke zu nutzen?

Viele Unternehmen sehen das neue VerpackDG als Belastung. Die klugen Unternehmen nutzen es ­
als Chance – für bessere Prozesse, glaubwürdigere Nachhaltigkeitskommunikation und Wettbewerbsvorteile.

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Unsere Lösung.

Wie Rechtssicherheit mit RIGK gelingt

RIGK unterstützt Unternehmen dabei, Anforderungen rund um Verpackungsrücknahme, Verpackungs-Compliance und Kreislaufwirtschaft frühzeitig zu verstehen und praxisnah umzusetzen.

Wer Unternehmen bei der Verpackungsrücknahme zuverlässig unterstützen will, muss die Anforderungen der Industrie nicht nur kennen, sondern im Alltag beherrschen. RIGK ist seit über 30 Jahren zugelassener Systembetreiber für gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Verpackungen – von der Industrie für die Industrie.

Das bedeutet: nah an den tatsächlichen Anforderungen von Inverkehrbringern, mit operativer Erfahrung statt Beratungsperspektive. RIGK liefert Rücknahme, Verwertung, Zertifizierung und Nachweise aus einer Hand und bleibt ein verlässlicher Partner, auch wenn sich Gesetze und Rahmenbedingungen verändern.

Dabei ist RIGK nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern auf nachhaltige, praxistaugliche und rechtssichere Lösungen für Unternehmen. Wir begleiten Sie auch unter den neuen Gegebenheiten zuverlässig an Ihrer Seite und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.

  • Ersteinschätzung
  • Webinare & Wissenstransfer
  • Rücknahmelösungen (B2B)
  • Laufende Begleitung
  • EU-Netzwerk
  • Dokumentation & Reporting
  • Verpackungs-Compliance-Check
  • Aus der Praxis der Industrie

Europaweit tätig?

Auch in anderen EU-Ländern aktiv? PACKLIANCE – gegründet von RIGK und Partner-Systemen – übernimmt Ihre erweiterten Herstellerpflichten (EPR) europaweit.

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Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Betroffenheit und die nächsten Schritte.

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FAQ

Die wichtigsten Fragen, die Unternehmen aktuell stellen

Klarheit schaffen, bevor es verpflichtend wird

RIGK begleitet Sie von der ersten Einordnung bis zur praxisnahen Rücknahmelösung – unverbindlich, branchennah und mit Blick auf Ihren konkreten Handlungsbedarf.

  • Keine Standardantworten – individuelle Einordnung Ihrer Situation
  • Jahrzehntelange Erfahrung mit B2B-Rücknahmesystemen
  • Begleitung auch bei weiteren Gesetzesänderungen

* Hinweis: Die auf dieser Landingpage bereitgestellten Informationen geben einen ersten Überblick über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) sowie das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland, dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Sie dienen der Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Pflichten, Verantwortlichkeiten und der von RIGK angebotenen Lösungsoptionen. Die Inhalte sind nicht abschließend und ersetzen weder eine individuelle Prüfung des Einzelfalls noch eine Rechtsberatung.