Die EU-Verpackungsverordnung gilt ab 12. August 2026 – das VerpackDG befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
Neue Pflichten rund um die Verpackungsrücknahme, Zulassungs- und Dokumentationspflichten und Nachweispflichten kommen auf Unternehmen zu.
RIGK macht die gesetzlichen Vorgaben verständlich – und unterstützt Sie bei der Umsetzung.

Was heute noch unklar ist, kann morgen zur Pflicht werden.
Ab dem 12. August 2026 gelten zwei eng verknüpfte Regelwerke gleichzeitig.
Beide betreffen Ihr Unternehmen – auch wenn Sie nicht an Privatkunden liefern.
Wer jetzt Klarheit schafft, reduziert später Aufwand und Risiken.
Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen und verpackte Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, befüllt oder vertreibt – sind Sie betroffen. Das gilt auch, wenn Sie ausschließlich an andere Unternehmen liefern (B2B). Die folgende Übersicht zeigt, welche Unternehmenstypen unter das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz fallen. Für einige sind diese regulatorischen Vorgaben vollkommen neu.
Betroffen ist jedes Unternehmen, das in Deutschland Verpackungen und verpackte Produkte aus dem B2B-Bereich erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt – also befüllt, herstellt, importiert oder vertreibt. Es gibt keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße oder Umsatz.
Sprechen Sie direkt mit unseren Experten in einem persönlichen Erstgespräch.
Sind Ihre Verpackungsprozesse auf kommende Anforderungen vorbereitet?
Das neue VerpackDG bringt vier wesentliche Neuerungen, die direkt in den Unternehmensalltag eingreifen. Je früher Sie mit der Umsetzung beginnen, desto geringer der Aufwand.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schafft ab dem 12. August 2026 einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen. Sie regelt zentrale Anforderungen wie Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rezyklatanteile und bestimmte unzulässige Verpackungsformate. Gleichzeitig stärkt sie die erweiterte Herstellerverantwortung: Unternehmen müssen Verantwortung für die Rücknahme und Entsorgung ihrer Verpackungen übernehmen – entweder über etablierte Systeme oder durch eigenständig organisierte Lösungen.
30. Juli 2026
Hier ist Zeit für Ihre Fragen.
Viele Unternehmen sehen das neue VerpackDG als Belastung. Die klugen Unternehmen nutzen es
als Chance – für bessere Prozesse, glaubwürdigere Nachhaltigkeitskommunikation und Wettbewerbsvorteile.
Unsere Lösung.
RIGK unterstützt Unternehmen dabei, Anforderungen rund um Verpackungsrücknahme, Verpackungs-Compliance und Kreislaufwirtschaft frühzeitig zu verstehen und praxisnah umzusetzen.
Wer Unternehmen bei der Verpackungsrücknahme zuverlässig unterstützen will, muss die Anforderungen der Industrie nicht nur kennen, sondern im Alltag beherrschen. RIGK ist seit über 30 Jahren zugelassener Systembetreiber für gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Verpackungen – von der Industrie für die Industrie.
Das bedeutet: nah an den tatsächlichen Anforderungen von Inverkehrbringern, mit operativer Erfahrung statt Beratungsperspektive. RIGK liefert Rücknahme, Verwertung, Zertifizierung und Nachweise aus einer Hand und bleibt ein verlässlicher Partner, auch wenn sich Gesetze und Rahmenbedingungen verändern.
Dabei ist RIGK nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern auf nachhaltige, praxistaugliche und rechtssichere Lösungen für Unternehmen. Wir begleiten Sie auch unter den neuen Gegebenheiten zuverlässig an Ihrer Seite und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.
Auch in anderen EU-Ländern aktiv? PACKLIANCE – gegründet von RIGK und Partner-Systemen – übernimmt Ihre erweiterten Herstellerpflichten (EPR) europaweit.
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Betroffenheit und die nächsten Schritte.
Die wichtigsten Fragen, die Unternehmen aktuell stellen
RIGK begleitet Sie von der ersten Einordnung bis zur praxisnahen Rücknahmelösung – unverbindlich, branchennah und mit Blick auf Ihren konkreten Handlungsbedarf.
* Hinweis: Die auf dieser Landingpage bereitgestellten Informationen geben einen ersten Überblick über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) sowie das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland, dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Sie dienen der Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Pflichten, Verantwortlichkeiten und der von RIGK angebotenen Lösungsoptionen. Die Inhalte sind nicht abschließend und ersetzen weder eine individuelle Prüfung des Einzelfalls noch eine Rechtsberatung.