Auch wenn das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) noch nicht final verabschiedet ist – die Kernanforderungen stehen fest, und der Stichtag 12. August 2026 rückt näher. Wer jetzt handelt, spart Zeit, Kosten und vemeidet Sanktionen.

Warum jetzt?
Bereiten Sie sich auf die absehbaren Kernpflichten vor – unabhängig von offenen Details. Die Grundstruktur (Registrierung, EPR-Pflichten, Nachweisdokumentation) wird sich nicht grundlegend ändern. Bei Details können Sie nachjustieren, sobald der finale Text steht.
Direkte Antwort
Ja – und zwar sofort. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab 12. August 2026 unmittelbar, unabhängig davon, ob das VerpackDG bis dahin verabschiedet wurde. Die Kernanforderungen – insbesondere die EPR-Pflichten – sind bereits absehbar. Wer wartet, riskiert Zeitdruck, Fehler und Bußgelder bis zu 200.000 €.
Schritt-für-Schritt.
Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf – und jeder Schritt, den Sie jetzt machen, spart später Aufwand.
Tipp
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch für einen Verpackungs-Compliance-Check – auch wenn Sie nur einen groben Überblick benötigen.
Tipp
Beziehen Sie Lieferketten- und Einkaufsdaten ein – viele Verpackungsmengen sind in Bestellsystemen bereits erfasst und müssen nur kategorisiert werden.
Tipp
Ein Kick-off-Workshop mit allen betroffenen Abteilungen – oft 90 Minuten – spart Monate an E-Mail-Abstimmungen.
Tipp
Wir empfehlen Ihnen, die umfangreichen, komplexen und den Herstellern auferlegten Pflichten – hinsichtlich der Verpackungsrücknahme – auf die zugelassene kollektive Herstellerorganisation RIGK zu übertragen.
Durch die Teilnahme am RIGK- und /oder RIGK-G-SYSTEM sind Sie in Deutschland gesetzeskonform aufgestellt !
Tipp
Planen Sie das Reporting von Anfang an digital – spätestens 2027 werden Behörden-Schnittstellen für digitale Mengenmeldungen der Standard sein.
Interne Organisation.
Packaging-Compliance ist ein Querschnittsthema. Kein einzelner Bereich kann es alleine lösen – und wenn es nicht koordiniert wird, entstehen Lücken.
Benennen Sie eine einzige verantwortliche Person als internen Koordinator – idealerweise aus dem Bereich Nachhaltigkeit oder Verpackungs-Compliance. Diese Person ist Ansprechpartner für RIGK und alle internen Abteilungen.
Schnellcheck.
Die Betroffenheitsprüfung folgt einer klaren Logik. Beantworten Sie diese Fragen der Reihe nach:
Ein strukturiertes Erstgespräch mit RIGK bringt Klarheit über Ihre gesamte Betroffenheit.
Häufige Fehler.
Diese Fehler beobachten wir immer wieder – und alle lassen sich vermeiden.

RIGK begleitet Sie von der ersten Betroffenheitsprüfung bis zur vollständigen Compliance-Lösung. Unverbindlich, praxisnah und mit über 30 Jahren Erfahrung.
Die Fragen, die wir in Erstgesprächen am häufigsten hören.
RIGK begleitet Sie von der ersten Einordnung bis zur praxisnahen Rücknahmelösung – unverbindlich, branchennah und mit Blick auf Ihren konkreten Handlungsbedarf.
* Hinweis: Die auf dieser Landingpage bereitgestellten Informationen geben einen ersten Überblick über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) sowie das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland, dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Sie dienen der Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Pflichten, Verantwortlichkeiten und der von RIGK angebotenen Lösungsoptionen. Die Inhalte sind nicht abschließend und ersetzen weder eine individuelle Prüfung des Einzelfalls noch eine Rechtsberatung.