Vorbereitung auf das VerpackDG - Was Unternehmen jetzt tun müssen

Auch wenn das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) noch nicht final verabschiedet ist – die Kernanforderungen stehen fest, und der Stichtag 12. August 2026 rückt näher. Wer jetzt handelt, spart Zeit, Kosten und vemeidet Sanktionen.

Warum jetzt?

Muss ich schon handeln, obwohl nicht alle Details feststehen?

Bereiten Sie sich auf die absehbaren Kernpflichten vor – unabhängig von offenen Details. Die Grundstruktur (Registrierung, EPR-Pflichten, Nachweisdokumentation) wird sich nicht grundlegend ändern. Bei Details können Sie nachjustieren, sobald der finale Text steht.


Alle Details zum Gesetz

 

Direkte Antwort

Ja – und zwar sofort. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab 12. August 2026 unmittelbar, unabhängig davon, ob das VerpackDG bis dahin verabschiedet wurde. Die Kernanforderungen – insbesondere die EPR-Pflichten – sind bereits absehbar. Wer wartet, riskiert Zeitdruck, Fehler und Bußgelder bis zu 200.000 €.

Was schon jetzt feststeht

  • PPWR gilt ab 12.08.2026 unmittelbar
  • Registrierung bleibt Pflicht vor Inverkehrbringen
  • B2B-Verpackungen unterliegen neuen Pflichten
  • Recyclingfähigkeit muss nachgewiesen werden
  • Recyclingquoten 75 % ab 2028, 80 % ab 2030

Was noch aussteht

  • Finale Fassung des VerpackDG-Texts
  • Detailregelungen zum EU-Harmonisierungsregister
  • Genaue Kennzeichnungsformate (Delegierter Akt)
  • Einige Schwellenwerte für Mehrwegquoten

Schritt-für-Schritt.

Die 5 Schritte zur Packaging-Compliance

Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf – und jeder Schritt, den Sie jetzt machen, spart später Aufwand.

 

Betroffenheit systematisch prüfen

Bevor Sie etwas anderes tun: Klären Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist. Die Schlüsselfrage ist, ob Sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen – als Hersteller, Abfüller, Importeur oder Händler.

Gehen Sie dabei nach Verpackungskategorien vor: Welche Verpackungen gehen an Privatkunden (B2C)? Welche an Unternehmen (B2B)? Welche sind neu von der PPWR erfasst? Eine strukturierte Bestandsaufnahme ist die Grundlage aller weiteren Schritte.

Tipp

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch für einen Verpackungs-Compliance-Check – auch wenn Sie nur einen groben Überblick benötigen.

Verpackungsströme vollständig erfassen

Erstellen Sie eine vollständige Übersicht aller Verpackungen oder verpackten Produkte, die Ihr Unternehmen in Verkehr bringt: nach Material (Kunststoff, Papier, Glas, Metall, Verbund), nach Kategorie (Verkaufsverpackung, Transportverpackung, Industrieverpackung, Serviceverpackung) und nach Menge (Jahresmengen in Kilogramm oder Tonnen).
Prüfen Sie dabei gezielt: Welche Verpackungsformate könnten von den Verboten nach Annex V der PPWR betroffen sein? Ein Redesign dieser Formate braucht Vorlaufzeit von oft 12–18 Monaten.

Tipp

Beziehen Sie Lieferketten- und Einkaufsdaten ein – viele Verpackungsmengen sind in Bestellsystemen bereits erfasst und müssen nur kategorisiert werden.

Interne Zuständigkeiten verbindlich klären

Packaging-Compliance ist kein Einzelthema – es berührt Einkauf, Logistik, Produktion, Recht, Nachhaltigkeit und Geschäftsführung gleichzeitig. Ohne klare interne Verantwortung passiert nichts.
Benennen Sie eine verantwortliche Person oder ein kleines Team mit Entscheidungsbefugnis und ausreichend Zeit. In mittelgroßen Unternehmen übernimmt das oft der Nachhaltigkeitsbeauftragte oder der Umweltmanager – in kleineren oft direkt die Geschäftsführung.

Tipp

Ein Kick-off-Workshop mit allen betroffenen Abteilungen – oft 90 Minuten – spart Monate an E-Mail-Abstimmungen.

Systembeteiligung und Registrierung organisieren

Sobald Ihre Verpackungsströme und Zuständigkeiten klar sind: Registrieren Sie sich im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle (ZSVR) und schließen Sie sich für Ihre B2C-Verpackungen zwingend einem Dualen System an (unabdingbar – gesetzlich festgeschrieben). Für B2C-Verpackungen ist das ein duales System, für Ihre Verpackungen im industriellen/gewerblichen Bereich (B2B) empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am RIGK- und oder RIGK-G-SYSTEM.

Wichtig: Die Registrierung muss vor dem erstmaligen Inverkehrbringen erfolgen. Rückwirkende Registrierungen sind nicht möglich und gelten als Ordnungswidrigkeit.

Tipp

Wir empfehlen Ihnen, die umfangreichen, komplexen und den Herstellern auferlegten Pflichten – hinsichtlich der Verpackungsrücknahme – auf die zugelassene kollektive Herstellerorganisation RIGK zu übertragen.

Durch die Teilnahme am RIGK- und /oder RIGK-G-SYSTEM sind Sie in Deutschland gesetzeskonform aufgestellt !

Dokumentation und Reporting aufbauen

Der letzte – und oft unterschätzte – Schritt: Bauen Sie die Prozesse auf, die Sie dauerhaft compliant halten. Das umfasst jährliche Mengenmeldungen, Verwertungsnachweise, Recyclingfähigkeitszertifikate (neu ab 2026) und die Aufbewahrung aller Belege.

Wer sich den RIGK-Rücknahmesystemen angeschlossen hat, ist von diesen Nachweis- und Dokumentationspflichten befreit. Für alle anderen, empfiehlt sich ein einfaches internes Dokumentationsregister, das bei Behördenkontrollen sofort verfügbar ist.

Tipp

Planen Sie das Reporting von Anfang an digital – spätestens 2027 werden Behörden-Schnittstellen für digitale Mengenmeldungen der Standard sein.

Interne Organisation.

Welche Abteilungen müssen eingebunden werden?

Packaging-Compliance ist ein Querschnittsthema. Kein einzelner Bereich kann es alleine lösen – und wenn es nicht koordiniert wird, entstehen Lücken.

 

Einkauf

Steuert die Verpackungsbeschaffung und kennt Materialien und Mengen. Muss Lieferanten auf Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile prüfen und Anforderungen in Einkaufsverträge integrieren.

Schlüsselrolle: Datenlieferant

Logistik & Produktion

Kennt die tatsächlichen Verpackungsströme und -mengen. Verantwortlich für die operative Umsetzung von Rücknahme- und Entsorgungsprozessen, Mengenmessung und Lieferkettendokumentation.

Schlüsselrolle: Mengenerfassung

Recht & Compliance

Bewertet die rechtlichen Pflichten, koordiniert Registrierung und Systembeteiligung, überwacht Fristen und stellt sicher, dass alle Nachweispflichten und Dokumentationsanforderungen erfüllt sind.

Schlüsselrolle: Rechtssicherheit

Nachhaltigkeit / ESG

Verantwortet Recyclingfähigkeitsprüfungen, Kennzeichnungsanforderungen und Rezyklateinsatz. Koordiniert Design-for-Recycling-Maßnahmen und Greenwashing-Compliance für Nachhaltigkeitskommunikation.

Schlüsselrolle: Recyclingfähigkeit

IT & Daten

Stellt sicher, dass Mengenmeldungen, Reporting-Systeme und Dokumentation digital abgebildet werden können. Relevant für die spätere Integration mit LUCID und behördlichen Schnittstellen.

Schlüsselrolle: Reporting-Systeme

Geschäftsführung

Muss Compliance als strategische Priorität setzen, Budget freigeben und Entscheidungen zu Verpackungsredesign, Systemwahl und Partnerschaften treffen. Trägt letztlich die Verantwortung gegenüber Behörden.

Schlüsselrolle: Entscheidung & Budget

Empfehlung

Benennen Sie eine einzige verantwortliche Person als internen Koordinator – idealerweise aus dem Bereich Nachhaltigkeit oder Verpackungs-Compliance. Diese Person ist Ansprechpartner für RIGK und alle internen Abteilungen.

Schnellcheck.

Wie prüfe ich die Betroffenheit meines Unternehmens?

Die Betroffenheitsprüfung folgt einer klaren Logik. Beantworten Sie diese Fragen der Reihe nach:

 

Wer ist Erstinverkehrbringer?

Bringt Ihr Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr – durch Herstellung, Abfüllung, Import oder Vertrieb? Oder hat ein Lieferant die Pflichten bereits übernommen?

Welche Verpackungskategorien sind betroffen? 

Verkaufsverpackungen (B2C), Transportverpackungen, gewerbliche Verpackungen (B2B, neu), Industrieverpackungen (neu), Serviceverpackungen, landwirtschaftliche Verpackungen (neu)?

Welche Materialien werden verwendet?

Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Aluminium, Stahl, Verbundmaterialien? Je nach Material gelten unterschiedliche Recyclingquoten und Rezyklateinsatz-Anforderungen.


Gibt es verbotene Formate?

Prüfen Sie Ihre Verpackungen gegen Annex V der PPWR – bestimmte Einwegformate werden ab 2030 verboten. Ein Redesign braucht Vorlaufzeit.


Sind Sie bereits registriert?

Falls Sie bereits im LUCID-System registriert sind: Deckt Ihre bestehende Registrierung alle neuen Verpackungskategorien ab, die durch das VerpackDG hinzukommen?

Unsicher bei einem dieser Punkte?

Ein strukturiertes Erstgespräch mit RIGK bringt Klarheit über Ihre gesamte Betroffenheit.

Verpackungs-Compliance-Check anfragen

Häufige Fehler.

Was Unternehmen bei der Vorbereitung falsch machen

Diese Fehler beobachten wir immer wieder – und alle lassen sich vermeiden.

 

Warten auf den finalen Gesetzestext. 

Die PPWR gilt ab 12. August 2026 unmittelbar. Die Kernpflichten sind bereits bekannt. Wer wartet, hat hinterher zu wenig Zeit.

Annahme, dass B2B nicht betroffen ist.

Gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Verpackungen fallen neu unter Rücknahmepflichten. Viele B2B-Unternehmen unterschätzen ihren Handlungsbedarf erheblich.

Verpackungs-Compliance als Einzelthema behandeln

Wenn nur eine Abteilung zuständig ist, entstehen blinde Flecken. Packaging-Compliance berührt mindestens Einkauf, Logistik, Recht und Nachhaltigkeit.

Kein Budget für Verpackungsredesign einplanen.

Einwegformate, die ab 2030 verboten werden, müssen rechtzeitig neu entwickelt werden. Das kostet Zeit und Geld – beides gibt es nicht auf den letzten Metern.

Greenwashing-Risiken ignorieren.

Aussagen wie „recycelbar" oder „nachhaltig" auf Verpackungen unterliegen jetzt strikteren Anforderungen. Wer das nicht prüft, riskiert Abmahnungen – unabhängig von der Systembeteiligung.

Bereit anzufangen – aber nicht sicher, wo?

RIGK begleitet Sie von der ersten Betroffenheitsprüfung bis zur vollständigen Compliance-Lösung. Unverbindlich, praxisnah und mit über 30 Jahren Erfahrung.

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FAQ: Was ändert sich - was muss ich tun?

Die Fragen, die wir in Erstgesprächen am häufigsten hören.

Klarheit schaffen, bevor es verpflichtend wird

RIGK begleitet Sie von der ersten Einordnung bis zur praxisnahen Rücknahmelösung – unverbindlich, branchennah und mit Blick auf Ihren konkreten Handlungsbedarf.

  • Keine Standardlösung /-antworten – individuelle Berücksichtigung Ihrer Situation
  • Jahrzehntelange Erfahrung mit der Rücknahme im B2B-Bereich
  • Begleitung auch bei weiteren Gesetzesänderungen
  • PACKLIANCE unterstützt bei Konformitätserklärungen und bei der Benennung von Bevollmächtigten im EU-Ausland

* Hinweis: Die auf dieser Landingpage bereitgestellten Informationen geben einen ersten Überblick über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) sowie das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland, dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Sie dienen der Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Pflichten, Verantwortlichkeiten und der von RIGK angebotenen Lösungsoptionen. Die Inhalte sind nicht abschließend und ersetzen weder eine individuelle Prüfung des Einzelfalls noch eine Rechtsberatung.