RIGK betreibt seit über 30 Jahren zugelassene Rücknahmesysteme für Verpackungen aus Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. Mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden unsere Leistungen für mehr Unternehmen gesetzlich relevant – und verpflichtend.
Als branchennahe Lösung von der Industrie für die Industrie steht RIGK für praxistaugliche Verpackungs-Compliance – mit Fokus auf langfristig funktionierende Systeme statt kurzfristiger Gewinnmaximierung.
Warum RIGK?
Was RIGK auszeichnet: Wir sind selbst eine Producer Responsibility Organization (PRO) – kein Vermittler, kein Zwischenhändler. Wenn Sie mit RIGK arbeiten, bekommen Sie eine operative Lösung, keine Beratungsunterlage.
RIGK ist eine der wenigen in Deutschland zugelassenen Producer Responsibility Organization, das sich auf gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Verpackungen (B2B) spezialisiert hat – genau die Verpackungstypen, die durch das VerpackDG und die PPWR ab 2026 neu unter formale Pflichten fallen. RIGK übernimmt nicht nur die operative Rücknahme und Verwertung, sondern auch die gesamte Nachweisdokumentation, Mengenmeldung und Zertifizierung.
Leistungsübersicht.
Jetzt vorbereiten.
Die technische Dokumentation ist die Grundlage, auf der eine Konformitätserklärung erstellt werden kann. Mit anderen Worten: Ohne ein Konformitätsbewertungsverfahren und einer darauf basierenden technischen Dokumentation kann ein Erzeuger keine Konformitätserklärung für Verpackungen erstellen.
Damit der Erzeuger technische Dokumentation und dann die Konformitätserklärung korrekt ausstellen kann, ist er auf Informationen seines Packmittellieferanten angewiesen, insbesondere:
Technische Dokumentation (Anhang VII PPWR)
Die technische Dokumentation erfasst u.a. die Einhaltung aller relevanten Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen gemäß Art. 5–12 PPWR. Sie wird vom Erzeuger erstellt und bildet die Grundlage für die EU-Konformitätserklärung. Der Erzeuger hält die technische Dokumentation zusammen mit der Konformitätserklärung vor und stellt sie auf Verlangen den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung.
EU-Konformitätserklärung (Art. 39 PPWR, Anhang VIII PPWR)
Die EU-Konformitätserklärung bestätigt, dass die nach Art. 5 -12 PPWR festgelegten Anforderungen für eine Verpackung erfüllt werden. Sie wird vom Erzeuger der Verpackung auf Basis der technischen Dokumentation ausgestellt und ist den zuständigen nationalen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Wichtig:
Die EU-Konformitätserklärung muss nicht routinemäßig an Lieferanten oder Kunden herausgegeben werden. Importeure und Vertreiber i.S.d. PPWR haben jedoch eigene Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Konformitätserklärung zu beachten und müssen dazu diese vom Erzeuger ausgehändigt bekommen.
Hinweis:
Die Textvorlage der EU-Konformitätserklärung finden Sie in Anhang VIII der PPWR. Das Konformitätsbewertungsverfahren ist in Art. 38 PPWR geregelt.
Standardisierte Vorlagen wie vom Forum Rezyklat nutzen. Dann liegt ein einheitliches Format mit allen relevanten Parametern vor. Gerne unterstützt Sie aber auch unsere Gesellschaft PACKLIANCE zu allen Fragen rund um das Thema technische Dokumentation und Konformitätserklärung.
Rücknahmesysteme.
RIGK betreibt spezialisierte Rücknahmesysteme, die auf die spezifischen Anforderungen verschiedener Branchen und Verpackungstypen ausgelegt sind.
RIGK ist als Producer Responsibility Organization nach VerpackDG und künftig nach VerpackDG zugelassen. Das bedeutet: Wer über RIGK arbeitet, erfüllt die erweiterte Herstellerverantwortung für B2B-Verpackungen formal, operativ und nachweislich – ohne eigene Systeminfrastruktur aufbauen zu müssen.
Zusammenarbeit.
Von der ersten Anfrage bis zur laufenden Verpackungs-Compliance – RIGK begleitet Sie strukturiert durch jeden Schritt.

Bekommen Sie Klarheit über Ihre Betroffenheit und die nächsten Schritte.
Die Fragen, die Unternehmen am häufigsten stellen, bevor sie mit RIGK zusammenarbeiten.
RIGK begleitet Sie von der ersten Einordnung bis zur praxisnahen Rücknahmelösung – unverbindlich, branchennah und mit Blick auf Ihren konkreten Handlungsbedarf.
* Hinweis: Die auf dieser Landingpage bereitgestellten Informationen geben einen ersten Überblick über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) sowie das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland, dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Sie dienen der Orientierung hinsichtlich der wesentlichen Pflichten, Verantwortlichkeiten und der von RIGK angebotenen Lösungsoptionen. Die Inhalte sind nicht abschließend und ersetzen weder eine individuelle Prüfung des Einzelfalls noch eine Rechtsberatung.