26. Januar 2024
Aktuell stehen die angekündigten Sparmaßnahmen für den Haushalt 2024 in Deutschland im Fokus der Berichterstattung und wurden kürzlich von der Koalition einer erneuten Überarbeitung unterzogen. Eine bedeutende Neuerung betrifft die Kunststoffindustrie, die mit der Einführung einer Plastiksteuer für Hersteller von Plastikverpackungen konfrontiert wird. Bisher wurden diese Abgaben durch Steuermittel auf EU-Ebene beglichen; die Reform sieht jedoch vor, dass die Verursacher nunmehr für diese Kosten aufkommen. Ursprünglich für eine sofortige Umsetzung vorgesehen, wurde die viel diskutierte Plastiksteuer auf Verpackungen aus Kunststoff in Deutschland nunmehr auf das Jahr 2025 verschoben. Aber wie sieht es in anderen EU-Ländern aus? In einigen werden bereits Steuern auf Kunststoffverpackungen erhoben, die von den Produzenten der Verpackungen zu entrichten sind. Wie hat sich die Situation dort verändert? Welche Auswirkungen haben diese Steuern vor allen Dingen auf die Menge der Verpackungen und den Anteil der Rezyklate in den Produkten? Wichtige Messwerte, die mit der Einführung der Steuern und ihrer Lenkungswirkung kommuniziert wurden. Anhand der Länder UK und Spanien geben wir einen kleinen Überblick.
Im Vereinigten Königreich wurde 2022 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen eingeführt, die nicht mindestens 30 % Rezyklat enthalten. Im vergangenen Finanzjahr 2023 (Anfang April bis April des Folgejahres) nahm der britische Staat 323 Mio. EURO an Steuern auf Kunststoffverpackungen ein. Der Satz liegt bei 210,82 GBP/t (derzeit rund 245 EURO/t). Zum 1. April 2024 soll dieser Satz erneut erhöht werden, auf 217,85 GPB/t. Es existieren momentan allerdings keine statistischen Angaben darüber, ob die Einführung der Plastiksteuer bisher zu einem verstärkten Einsatz von Rezyklaten geführt hat. Die Steuer wird sowohl auf importierte als auch in der UK produzierte Mengen erhoben, wobei rund 48 Prozent auf Importe entfielen. Im Rahmen der Extended Producer Responsibility (EPR) sollte für 2024 eine weitere Abgabe eingeführt werden, die sich nach Menge und Material der verwendeten Verpackungen bemisst; diese wurde jedoch auf 2025 verschoben. Das Gesetz, welches der Verpackungssteuer zugrunde liegt, enthält detaillierte Informationen, die eingesehen werden können.
In Spanien wurde mit dem Ley 7/2022 Impuesto especial sobre los envases de plástico no reutilizables eine Plastiksteuer für 2023 beschlossen. Die spanische Steuer wird sowohl auf in Spanien produzierte als auch importiere Verpackungen erhoben. Im Unterschied zur UK-Tax ist keine Mindestmenge an enthaltenen Rezyklaten in der Regulierung enthalten. Die Steuer wird pro Kilogramm nicht-recyceltem Kunststoff erhoben, der in den Verpackungen enthalten ist und der Satz liegt bei 0,45 EURO je Kilogramm. Auch hier existieren bisher keine verfügbaren Daten, die Aufschluss darüber geben, welchen Einfluss die Steuer auf den Anteil von recyceltem Material in Kunststoffverpackungen hatte. Zusätzlich liegen für Spanien keine Informationen über die Einnahmen aus dieser Steuer im Jahr 2023 vor.
Teil des Gesetzes ist auch die Einbeziehung der Extended Producers Responsibility (EPR). Das Royal decreto sobre envases y embalajes (Königliche Dekret über Verpackungen), das im Nachgang verabschiedet wurde, beinhaltet die genauen Definitionen zur Umsetzung des Gesetzes, sowie Zielangaben zur Prävention, der Wiederverwendung und dem Recycling von Verpackungen. Mit der Verkündung des Dekrets wurde zugleich der exakte Starttermin für Rücknahmesysteme von Verpackungen auf Dezember 2024 festgelegt. Weitere Informationen können der Website des spanischen Finanzamt entnommen werden.
Im Rahmen eines Beratungsprojekts ist RIGK bei der Implementierung des Rücknahmesystems für industrielle und gewerbliche Verpackungen in Spanien ENVALORA aktiv. Envalora ist das spanische Rücknahmesystem (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP)) für Industrie- und Gewerbeverpackungen aus der Chemie-, Kunststoff-, Gummi- und Baubranche, dem bereits mehr als 200 Unternehmen angehören. Das System ist seit Beginn 2024 operativ im Einsatz.
Ein weiteres EU-Land, in welchem die Einführung einer Plastiksteuer bereits mehrfach diskutiert wurde, ist Italien. Dort wurde eine geplante Steuer von 0,45 EURO pro Kilogramm Einwegplastikprodukt, die ursprünglich für das Jahr 2020 angesetzt war, erneut verschoben. Gemäß der italienischen Haushaltsgesetzgebung von 2022 soll die Steuer nun am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Diese Maßnahme richtet sich an Hersteller, Importeure und Käufer von Einwegplastikprodukten, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind.
Weitere Informationen:
Jan Bauer
Geschäftsführer RIGK GmbH
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