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News

06. Mai 2024

EU-Parlament verabschiedet PPWR: Bedeutende Schritte für das Verpackungsrecycling

Am 24. April 2024 hat das EU-Parlament die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR), verabschiedet. Diese Verordnung markiert einen bedeutenden Schritt in der Legislative, um den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen in der Europäischen Union zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die Menge des Verpackungsabfall zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Entwicklung der PPWR war das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses.

Nach intensiven Verhandlungen in einem Trilog erzielte man im Februar/März 2024 eine vorläufige Einigung. Ende März 2024 stimmten das COREPER und der ENVI-Ausschuss der vorläufigen Version zu. Schließlich stimmte das EU-Parlament am 24. April 2024 mit einer Mehrheit von 476 „Ja“- zu 129 „Nein“-Stimmen bei 24 Enthaltungen über die englische Version ab, um die PPWR zu verabschieden.

Vorstellung der bisherigen PPWR-Timeline mit den bisherigen und bevorstehenden Meilensteinen des Entwicklungsprozesses.

 

Welche wesentlichen Inhalte bietet die PPWR?

Die PPWR umfasst eine Vielzahl von bedeutenden Verpflichtungen, die für sämtliche Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette von Relevanz sind:

Präsentation der konkreten Pflichten in ihren jeweiligen Kategorien und zeitlichen Rahmenbedingungen, die sich aus der PPWR ergeben.

Gerade im Bereich der Mehrwegquoten für Industrieverpackungen hat die EU-Kommission angekündigt, nachträgliche Anpassungen in Form von delegierten Rechtsakten vorzunehmen. Die PPWR wird die Investitionen in das Kunststoffrecycling vorantreiben und erfordert eine Anpassung der nationalen Rahmenbedingungen. Die Verordnung unterstreicht die Notwendigkeit, das Design von Verpackungen zu überdenken, um deren Recyclingfähigkeit zu erhöhen und den Einsatz von Rezyklaten zu steigern.

 

Recyclingfähige Verpackungen, sortenreine Sammlung, wirksameres Recycling

RIGK-Geschäftsführer Jan Bauer blickt positiv auf die Verabschiedung der Verordnung: „Die PPWR stellt uns vor neue Herausforderungen, jedoch eröffnet sie auch ein breites Spektrum an neuen Möglichkeiten. Eine systematische und getrennte Sammlung von Kunststoffverpackungen ist nun wichtiger denn je, um die ambitionierten Rezyklateinsatzquoten umsetzen zu können. Bei RIGK engagieren wir uns dafür, der Industrie maßgeschneiderte Sammelsysteme bereitzustellen, um diese Anforderungen gemeinsam mit unseren Kunden zu erfüllen."

Auch Andreas Bastian, Geschäftsführer der RIGK-Tochter plastship GmbH, sieht in dem Entschluss einen Aufruf zum Handeln: „Die PPWR betont die Wichtigkeit einer effizienten Kreislaufwirtschaft. Bei plastship setzen wir uns für die Förderung des Rezyklateinsatzes ein und bieten durch die Zusammenarbeit mit unseren Partnern und der Unternehmensgruppe umfassende Lösungen für die Versorgung mit hochwertigen Rezyklaten an."

In den kommenden Monaten von April bis Juni 2024 stehen die Übersetzung und sprachjuristische Prüfung an. Das Corrigendum-Verfahren erfordert im Herbst 2024 die Zustimmung des ENVI-Ausschusses und des (neuen) EU-Parlaments. Die endgültige Version soll ebenfalls im Herbst vom Europäischen Rat angenommen werden, gefolgt von der geplanten finalen Veröffentlichung. Die Wirksamkeit der PPWR wird dann nach einer Frist von 18 Monaten endgültig sein. Insgesamt sind allerdings noch 18 Secondary Legislation Acts geplant, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden sollen. Sowohl RIGK als auch plastship werden sich weiterhin aktiv für die Umsetzung der Ziele der PPWR einsetzen und ihre Kunden und Partner kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen informieren.

 

Weitere Informationen:

Jan Bauer
Geschäftsführer RIGK GmbH
+49 611 308600-16
bauer(at)rigk.de

Andreas Bastian
Geschäftsführer plastship GmbH
+49 6126 58 980 12
bastian(at)plastship.com