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07. November 2025

EU-Pflichten und Kunststoffsteuer: Beispiel Frankreich

Keine klassische Plastiksteuer auf Kunststoffverpackungen, dafür starke Anreize für Rezyklateinsatz (Stand: 27.10.2025)

©RIGK

In unserer Reihe zu den Pflichten oder Regelungen in Bezug auf die herstellende und vertreibende Industrie in der EU blicken wir in diesem Artikel auf unseren direkten Nachbarn Frankreich:

In Frankreich ist derzeit keine nationale „Plastiksteuer“ im klassischen Sinne für Hersteller oder Verbraucher von Kunststoffverpackungen eingeführt. Stattdessen setzt die französische Gesetzgebung verstärkt auf gezielte Förder- und Regulierungsmechanismen – insbesondere zur Steigerung des Einsatzes von Rezyklaten in Verpackungen und zur Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

 

Kein direkter Kunststoff-Steuersatz – aber EU-Abgabe bleibt bestehen

Derzeit wird in Frankreich die europäische Kunststoffverpackungsabgabe nicht durch eine nationale Steuer an Hersteller oder Händler weitergegeben: In Frankreich gibt es derzeit keine Plastiksteuer für Hersteller oder Verbraucher. Hier kommt der Staat selbst für die Abgaben an die EU auf. Das heißt: Die EU-Regelung (u.a. die Abgabe von 0,80 €/kg für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle) werden von Frankreich als Staatsträger getragen, nicht primär über eine eigene Steuerstruktur für Unternehmen.

In Frankreich sind die Rücknahme und das Recycling von „Haushaltsverpackungen“ bereits seit 1992 über spezielle EPR-Systeme geregelt:

  • Zuständig sind Organisationen wie Citeo, Léko etc.

  • Hersteller und Inverkehrbringer von Konsumgütern müssen sich dort registrieren, Lizenzgebühren zahlen und u. a. das Triman-Logo sowie Sortierhinweise (Infotri) verwenden.

     

Ausweitung der Herstellerverantwortung seit 2025 – auch für gewerbliche Verpackungen

2025 wurde in Frankreich das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nochmals ausgebaut. Seit dem 1. Januar 2025 ist das Gesetz „Artikel L541-10-1“ in Kraft, das auch industrielle und gewerbliche Verpackungen (so genannte emballages industriels et commerciaux – EIC) einbezieht.

Das bedeutet konkret:

  • Alle Verpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher, sondern im Gewerbe oder in der Industrie anfallen, unterliegen nun ebenfalls der französischen EPR-Pflicht.

  • Betroffen sind Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen, z. B. Paletten, Fässer, Kunststoff- und Metallgebinde, Stretchfolien, Big Bags usw.

  • Unternehmen müssen sich bei einem autorisierten Rücknahmesystem registrieren (z. B. Adelphe, Léko, Citeo, A.D.I.VALOR etc., je nach Produktgruppe und Branche).

  • Importeure und Online-Händler werden ebenfalls einbezogen – also jeder, der Produkte in Verpackungen nach Frankreich liefert oder dort vertreibt.

     

Prämien für Rezyklateinsatz: Neues Bonus-System ab 2026

Statt einer Steuer auf Kunststoffverpackungsabfälle setzt die französische Regierung auf ein Bonus-System, das den tatsächlichen Einsatz von Rezyklaten honoriert. Laut dem Magazin Packaging Journal wurde mit einem Erlass ein Mechanismus eingeführt, der für Hersteller in den Bereichen Consumer-Goods und Industrieverpackungen, die recycelte Kunststoffe in Packmitteln einsetzen, Prämien vorsieht. Diese werden ab dem 1. Januar 2026 über die jeweiligen EPR-Systeme ausgezahlt. Die Prämienhöhe bezieht sich auf die Menge (Tonnen) tatsächlich in Verpackungen eingesetzter Rezyklate. 

Wichtige Eckpunkte sind:

  • Prämienhöhe: 

    • 450 €/t für Rezyklat aus anderen EPR-Strömen

    • 550 €/t für Material aus demselben EPR-Strom. Für „kontaktsensible“ Anwendungen (z. B. Verpackungen mit Lebensmittel- oder Körperkontakt) liegt der Ansatz bei 1.000 €/t, während einer Übergangszeit 2026/27 bei 550 €/t.

  • Begünstigte Kunststofftypen: PET (klar, farbig, opak; klar bei Nicht-Getränkeflaschen), PS (ohne EPS), PP, PE-HD und PE-LD. 

  • Mindestanforderungen & Ausschlüsse: Rezyklate in Verbundwerkstoffen (z. B. faserverstärkte Kunststoffe) oder Verpackungen mit Rezyklat-PVC sind ausgeschlossen.

  • Mindestrezyklatgehalte für Getränkeflaschen: PET bis 31.12.2029 mindestens 25 % Rezyklat, danach 30 %. PE-HD ab 2030 dann 30 %. Nur Mengen oberhalb dieser Mindestquoten sind prämienfähig. 

  • Regionalitäts- und Nachweisprinzip: Es werden nur Prämien ausgezahlt, wenn Sammlung, Sortierung und Recycling sowie Einsatz innerhalb eines 1.500 km-Radius um das französische Mutterland erfolgen und in der EU oder unter gleichwertigen Umweltauflagen stattfinden. Chain-of-Custody-Nachweise sind erforderlich.

Das Bonus-System soll auch auf gewerbliche/industrielle Verpackungen (etwa Transport-, Um- oder Industrieverpackungen) angewendet werden. Es finden sich derzeit leider keine verlässlichen Quellen, ob es Regelungen zu Mindestmengen gibt.

 

Bedeutung der Regelung für die Kunststoff- und Verpackungsindustrie

Die Entwicklungen in Frankreich haben eine wichtige Signalwirkung:

  1. Verlagerung von Abgaben zu Anreizen – Statt genereller Kunststoffsteuern setzt Frankreich auf positive Fördermechanismen, insbesondere für Rezyklateinsatz. Dies schafft zusätzliche Motivationsfelder für Hersteller, Rezyklate gezielt und qualitätsgesichert einzusetzen.

  2. Qualitätsanforderungen und Nachweisverfahren steigen – Es reicht nicht mehr aus „nur“ Rezyklate einzusetzen. Deren Herkunft und Qualität muss nachgewiesen werden: Herkunft, Ausbeute, Post-Consumer, keine Störstoffe, Chain of Custody, etc..

  3. EPR wird breiter – auch im gewerblichen Umfeld – Verpackungen im B2B-Bereich rücken stärker in den Fokus. Hersteller und Importeure müssen ihre Prozesse auf French-Compliance prüfen sowie Lizenzarten, Melde- und Nachweispflichten klären.

  4. Marktzugang Frankreich & Lieferkettenrisiken – Wer Produkte oder Verpackungen in Frankreich in Verkehr bringt, muss diese, bezogen auf die Regelungen, prüfen (Lizenzierung, Kennzeichnung, Rezyklatanteile, Nachweise). Für nationale wie internationale Zulieferer bedeutet das: der französische Rechtsrahmen gilt hier auch.

Frankreich geht einen anderen Weg als vergleichbare europäische Länder - nicht mit einer klassischen Kunststoffsteuer, sondern über zielgerichtete Anreize und verantwortungserweiterte Systeme. Für Unternehmen heißt das: Neben der generellen Abfallvermeidung und Rezyklatverwertung steigen die Anforderungen an Qualität, Transparenz und Rückverfolgbarkeit. 

RIGK informiert gezielt über die französischen Anforderungen – Lizenzierung, Kennzeichnung, Dokumentation – und begleitet Unternehmen und Partner aktiv bei der Einhaltung dieser Bestimmungen.

 

 

Weitere Informationen:
Mirco Gattinger
Marketing und Social Media Manager, RIGK GmbH
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gattinger(at)rigk.de