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13. April 2023

Extended Producer Responsibility (EPR) mit Envalora in Spanien – Registrierungspflicht

Im Rahmen eines Beratungsprojekts ist RIGK bei der Implementierung eines Rücknahmesystems für industrielle und gewerbliche Verpackungen in Spanien aktiv. Mit einer neuen Gesetzgebung setzt die spanische Regierung dabei erstmals die Verpflichtung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR - Extended Producer Responsibility) für Industrie- und Gewerbeverpackungen um und macht konkrete Vorgaben zur Verantwortung für die Organisation und Finanzierung der Verwertung bzw. Entsorgung für Ein- und Mehrwegverpackungen. 

Diese erweiterte Herstellerverantwortung war Teil eines entsprechenden Dekrets (1055/2022), das im Dezember 2022 verabschiedet wurde und alle Unternehmen betrifft, die Produkte verpackt auf den spanischen Markt in Verkehr bringen. Die Regelung tangiert auch ausländische Unternehmen, die nach Spanien verkaufen und die keine Zweigniederlassung und Steuernummer (CIF) in Spanien besitzen. 

Schon vor Dezember 2022 hat der Verband Cicloplast  das Rücknahmesystem Envalora vorgestellt.

Envalora ist das spanische Rücknahmesystem (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP)) für Industrie- und Gewerbeverpackungen aus der Chemie-, Kunststoff-, Gummi- und Baubranche.

Das System soll nun vor dem 30. Dezember 2024 offiziell gegründet und in Gang gesetzt werden, es beteiligen sich allerdings schon jetzt rund 450 Unternehmen an Envalora.   

Um der EPR nachzukommen, müssen sich Unternehmen in einem nationalen Produktherstellerregister, Abschnitt Verpackung (RPP), registrieren. Ursprünglich sollte die Frist zur Anmeldung Ende März 2023 enden. Das zuständige Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen hat bereits vor diesem Datum darauf hingewiesen, dass die Fristen verlängert werden und eine Anmeldung auch nach dem 29. März 2023 möglich ist, um die Registrierung für alle Hersteller möglich zu machen. 

Damit einhergehend wurde auch die Meldung der Verpackungsmengen für die Jahre 2021 und 2022 in den Meldeprozess miteinbezogen.  

Die folgenden Zeiträume zur Meldung wurden wie folgt festgelegt: 

  • Vom 01.05.2023 bis 31.07.2023. - Datenerfassungszeitraum für das Berichtsjahr 2021. 

  • Vom 01.08.2023 bis 31.10.2023. - Datenerfassungszeitraum für das Berichtsjahr 2022. 

Diejenigen Unternehmen, die ENVALORA beigetreten sind, werden von der ENVALORA bei der Eintragung im Register der Produkthersteller und bei der Mengenmeldung mit einem Leitfaden unterstützt. 

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung. 

Kontakt Envalora: 
contacto@envalora.es 
www.envalora.es