Eine Zeitung, Kaffeetasse und eine Brille auf einem Tisch

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25. November 2022

Gegenüberstellung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz

Seit dem 01. Juli dieses Jahres greift in Deutschland für alle Hersteller von verpackter Ware, die in Deutschland in Verkehr gebracht wird, die Pflicht, sich im öffentlichen Melderegister LUCID zu registrieren. Doch unter welchen Packmittelrubriken genau muss sich ein Unternehmen mit seinen Verpackungen in LUCID registrieren und welche Lizenzierungsmöglichkeiten bestehen für die unterschiedlichen Packmittel? 

Für den Hersteller eines Produktes in Verpackung für den deutschen Markt entscheiden § 7 und § 15 VerpackG, ob eine Verpackung bei einem dualen System lizenziert werden muss oder nicht. Eine in einem dualen System für Haushaltsverpackungen zu lizenzierende Verpackung ist sog. systembeteiligungspflichtig

Eine Verpackung, die in Industrie und Gewerbe entleert wird, ist sog. nicht-systembeteiligungspflichtig.  

Handelt es sich um eine systembeteiligungspflichtige Verpackung für Produkte an private Endverbraucher gilt die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nach § 9 VerpackG und die Pflicht zur Teilnahme an einem Dualen System nach § 7 VerpackG. Durch die zusätzliche Datenmeldepflicht und die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung soll die Entsorgung/Verwertung nach Gebrauch beim privaten Endverbraucher gewährleistet werden.  

Im Falle der Verpackungen, die beim industriellen/gewerblichen Endverbraucher anfallen, gelten zusätzlich zu der Registrierungspflicht bei der ZSVR nach § 9 VerpackG die Rücknahme-, Verwertungs-, Informations- und die Dokumentationspflicht. Hier muss nach § 15 VerpackG auch bei den nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen für eine Entsorgung/Verwertung der Verpackungen nach Gebrauch gesorgt werden. Mittels Rücknahmesysteme für gewerbliche Verpackungen übernimmt RIGK als beauftragter Dritter nach § 35 VerpackG bspw. über das RIGK- oder RIGK-G-SYSTEM die Rücknahme- und Verwertungspflicht für Abfüller/Vertreiber.  

Gerne stellt RIGK Ihnen eine übersichtliche Darstellung zu den jeweiligen Pflichten zur Verfügung.  

Weitere Erläuterungen und Abgrenzung zu diesem Thema, wie bspw. der Unterschied zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind hier zu finden. 

Weitere Informationen: 
Claudia Hoese
Customer Relationship Manager / Public Relations Manager
Tel.: +49 611 308600-12
hoese(at)rigk.de