17. September 2024
Die Regelungen zur Erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) greifen in vielen europäischen Ländern. In einer kleinen Serie thematisieren wir die Regelungen außerhalb Deutschlands. Ein Sonderfall ist in diesem Zusammenhang das Vereinigte Königreich. Die Anfänge und Überlegungen der ERP für Kunststoffverpackungen lagen noch in der Zeit der EU-Mitgliedschaft des Landes. Daher sind viele Bestimmungen denen der EU ähnlich, aber eben nicht alle.
Am 28. Februar 2023 ist die Verordnung „The Packaging Waste (Data Reporting) (England) Regulations 2023“ in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet Unternehmen, die Verpackungen herstellen, verwenden oder verpackte Produkte verkaufen, Daten über die Menge und Art der von ihnen in Großbritannien in Verkehr gebrachten Verpackungen zu sammeln und zu melden. Diese Daten werden genutzt, um die Gebühren zu berechnen, die diese Unternehmen zur Deckung der Kosten für die Rücknahme und das Recycling dieser Verpackungen im Rahmen des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen, das im Jahr 2024 startete, entrichten müssen. Weitere Informationen zu den Systemen können Sie hier finden.
Die National Packaging Waste Database weist derzeit 40 Recyclingsysteme aus, die sich erfolgreich registriert haben. Mit der EPR für Verpackungen werden die Produkt- und Packmittelhersteller sowie Inverkehrbringer von verpackten Produkten verpflichtet, Verantwortung für die Umweltauswirkungen der von ihnen gelieferten Verpackungen zu übernehmen, indem sie für die Kosten der Sammlung und Entsorgung dieser leeren Verpackungen aufkommen, wenn sie zu Abfall werden. Mit dieser Maßnahme soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, die Menge der von ihnen gelieferten/benutzten Verpackungen zu verringern und die Wiederverwertbarkeit ihrer Verpackungen zu verbessern.
Die Verordnung zur Herstellerverantwortung (Verpackungen und Verpackungsabfälle) 2023, die Bestimmungen zur Einführung der EPR enthält, wurde im Dezember 2023 in Kraft gesetzt.
Die Bestimmungen in den „The Packaging Waste (Data Reporting) (England) Regulations 2023“ verpflichteten die Hersteller in Großbritannien, ihre Verpackungsdaten ab März 2023 (oder ab Januar, wenn sie diese Daten haben) zu sammeln und zu melden. Diese Daten werden für die Berechnung der EPR-Gebühren benötigt, die die Hersteller zahlen müssen, und sind daher für die vollständige Umsetzung der EPR entscheidend.
Wer muss was melden?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Million Pfund oder die mehr als 25 Tonnen Verpackungen verantworten, fallen unter diese Regelungen. Zu den Verpflichtungen zählen die Sammlung und Meldung von Verpackungsdaten, die Zahlung von Abfallwirtschaftsgebühren, die Beschaffung von Recyclingnachweisen (Packaging Recovery Notes [PRNs] oder Packaging Export Recovery Notes [PERNs] zum Recycling ins Ausland exportierter Packmittel) und möglicherweise die Zahlung von Gebühren an Verwaltungsorgane. Die Meldung der Verpackungsdaten erfolgt über das Portal „Report Packaging Data“ (RPD). Die Erhebung von EPR-Gebühren wurde jedoch bis 2025 verschoben. Dennoch müssen Unternehmen die Richtlinien befolgen und ihre Daten für das Jahr 2023 melden. Details zur Definition von Verpackungen, betroffenen Aktivitäten und spezifischen Anforderungen können auf der Website der britischen Regierung nachgelesen werden.
Die Entgelte sollten initial im Oktober 2024 starten und werden nun ab Oktober 2025 erhoben, wobei deren Höhe bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht final feststeht. Mitte August 2024 hat das Department for Agriculture, Environment and Rural Affairs (DAERA) (Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten) geschätzte Grundgebühren für Unternehmen veröffentlicht, die sich für 2025/2026 in einer Spanne zwischen niedrigsten, mittleren und höchsten Kosten pro Tonne bewegen. So liegen die Kosten für eine Tonne Plastikverpackung geschätzt zwischen £ 355, £ 515 und £ 610.
Nach Aussagen von DAERA sei es beabsichtigt im September 2024 genauere Zahlen für die Grundgebühren zu veröffentlichen.
Künftig wird auch die EPR-Gebühr davon abhängen, wie gut die Verpackungen recycelt werden können. Die Gebühr soll niedriger sein, wenn Hersteller Verpackungen verwenden, die leichter zu recyceln sind.
Fristen
Große Unternehmen müssen halbjährlich berichten, während kleinere Unternehmen, die unter den oben genannten Grenzwerten liegen, ihre Daten für 2023 sammeln, aber nicht melden müssen. Daten für 2024 müssen allerdings gesammelt werden und bis April 2025 über das Portal der britischen Regierung übermittelt werden. Die spezifischen Fristen variieren je nach Teil des Vereinigten Königreichs, einschließlich spezieller Regelungen in England.
Mit dem Leitfaden „Extended producer responsibility for packaging: who is affected and what to do“ gibt die Regierung Großbritanniens Unternehmen wichtige Hilfestellung, ob sie unter die Regulierung fallen und was sie tun müssen.
Weitere Informationen:
Claudia Hoese
Customer Relationship Manager, RIGK GmbH
Tel.: +49 611 308600-12
hoese(at)rigk.de