10. Juni 2025
Seit dem 11. Februar 2025 ist sie in Kraft: die europäische Verpackungsverordnung – PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie bildet den neuen verbindlichen Rechtsrahmen für alle Verpackungen in der EU und markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die europäische Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu stärken und Wiederverwendung zu fördern – mit konkreten Vorgaben und ambitionierten Quoten.
Die PPWR schafft eine einheitliche Basis für das bisherige Flickwerk nationaler Verpackungsgesetze durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie differenziert nach Akteursgruppen wie Hersteller, Erzeuger, Importeure oder Vertreiber – benennt aber vor allem konkrete Pflichten, die für alle relevant sind, die Verpackungen in der EU erstmals in Verkehr bringen.
Im Mittelpunkt stehen fünf Kernziele:
Verpackungen müssen künftig entweder recyclingfähig (Art. 6), kompostierbar (Art. 9), oder wiederverwendbar (Art. 11) sein. Für Unternehmen bedeutet das neue gesetzliche Pflichten – aber auch echte Chancen zur Differenzierung, Innovation und nachhaltigen Transformation sowie Ressourcenschonung.
Die PPWR baut auf den drei zentralen Prinzipien der Kreislaufwirtschaft auf – Vermeiden, Wiederverwenden, Recyceln:
► Reduce – Verpackungsvermeidung gezielt steuern
Unternehmen sind künftig gefordert, Verpackungen effizienter zu gestalten, auf Überverpackung zu verzichten und unnötiges Volumen zu reduzieren. Nutzer von Industrie- und Gewerbeverpackungen sind bereits stets bestrebt aus logistischen und kostentechnischen Gründen den Packmittelmaterialeinsatz so gering wie möglich zu gestalten, aber die PPWR wird diese Anforderungen formalisieren und verstärken..
Wirtschaftsakteure, die Verpackungen für den internen und externen Transport von Waren verwenden, müssen sicherstellen, dass wiederverwendbare Verpackungen einen gewissen Anteil ausmachen. Für Transportverpackungen & (zum Transport verwendete) Verkaufsverpackungen bei Verwendung für Lieferung innerhalb einer Firmengruppe oder bei Verwendung für Lieferung innerhalb eines EU-Mitgliedstaates gilt bereits ab 2030 eine vollumfängliche Mehrwegpflicht von 100%.
Hersteller (auch Erzeuger, Importeure, Abfüller, Händler etc.) müssen sich an Rücknahme- und Sammelsystemen beteiligen bzw. diese organisieren. RIGK-Kunden kommen dieser Pflicht durch die Lizenzierung ihrer Verpackungen in den industriellen Rücknahmesystemen (z.B. RIGK-/RIGK-G-SYSTEM, PAMIRA-SYSTEM, PICKUP-SYSTEM, VerenA-SYSTEM nach. Konkret unterstützt RIGK Hersteller bei:
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie:
Gleichzeitig kommen verbindliche Mindestrezyklatanteile (Art. 7), u. a.:
RIGK-Tochterunternehmen plastship unterstützt im Hinblick auf den Rezyklateinsatz mit digitalen Lösungen, Rezyklat-Sourcing und Partnerprojekten zur Materialqualitätsprüfung.
Die PPWR wird stufenweise verbindlich – mit zentralen Terminen von 2025 bis 2040. Dazu zählen u. a. neue Registrierungs-, Finanzierungs- (ab 2026) und Kennzeichnungspflichten (ab 2028), Vorgaben zu Leistungsstufen der Recyclingfähigkeit (ab 2030), verbindliche Quoten für Rezyklate, Mehrweg und Abfallvermeidung (ab 2030) sowie ein vollständiger Übergang zu recyclingfähigen Verpackungen bis 2038.
Die Einhaltung wird über nationale Behörden gemäß EU-Verordnung 2019/1020 kontrolliert. Über Plattformen wie ICSMS wird Konformität überprüft (Artikel 61). Ab 2027 drohen empfindliche Sanktionen bei Verstößen – laut PPWR müssen diese „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein (Art. 68).
Die PPWR bringt neue Herausforderungen – aber vor allem echte Chancen für Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch angehen und Rohstoffe einsparen wollen. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Kosten reduzieren, Risiken vermeiden und gesetzeskonform agieren, sondern sich auch als zukunftsfähiger, verantwortungsvoller Marktakteur positionieren.
RIGK begleitet Sie umfassend und praxisnah:
„Wir sehen die PPWR nicht als Hürde, sondern als Chance – für mehr Innovation, Effizienz und Ressourcenschonung entlang der gesamten Wertschöpfungskette“,
betont Jan Bauer, Geschäftsführer von RIGK.
RIGK steht Ihnen zur Seite – mit Expertise, Erfahrung und konkreten Lösungen. Gemeinsam gestalten wir eine echte Kreislaufwirtschaft.
Jetzt vormerken: Am 11. September 2025 startet RIGK mit den #RIGKWebinarHub eine neue Webinarreihe zur praktischen Umsetzung der PPWR. Im kostenfreien Auftakt-Webinar erwarten Sie konkrete Lösungsansätze, Expertentipps und Raum für Austausch.
Kontakt:
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei der RIGK jederzeit zur Verfügung:
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