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News

10. Juni 2025

PPWR: Neue Anforderungen und Chancen für die Industrie – RIGK als Partner auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft

Seit dem 11. Februar 2025 ist sie in Kraft: die europäische Verpackungsverordnung – PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie bildet den neuen verbindlichen Rechtsrahmen für alle Verpackungen in der EU und markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die europäische Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu stärken und Wiederverwendung zu fördern – mit konkreten Vorgaben und ambitionierten Quoten.

 

Einheitlicher Rahmen, klare Pflichten – ein Paradigmenwechsel

Die PPWR schafft eine einheitliche Basis für das bisherige Flickwerk nationaler Verpackungsgesetze durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie differenziert nach Akteursgruppen wie Hersteller, Erzeuger, Importeure oder Vertreiber – benennt aber vor allem konkrete Pflichten, die für alle relevant sind, die Verpackungen in der EU erstmals in Verkehr bringen.

Im Mittelpunkt stehen fünf Kernziele:

  • Vermeidung von Verpackungsabfällen
  • Recyclingfähigkeit und Design-for-Recycling
  • Förderung von Wiederverwendungssystemen
  • Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen
  • Klare Kennzeichnung und Verbraucherinformation

Verpackungen müssen künftig entweder recyclingfähig (Art. 6), kompostierbar (Art. 9), oder wiederverwendbar (Art. 11) sein. Für Unternehmen bedeutet das neue gesetzliche Pflichten – aber auch echte Chancen zur Differenzierung, Innovation und nachhaltigen Transformation sowie Ressourcenschonung.

 

Kernpflichten der PPWR: Reduce, Reuse, Recycle

Die PPWR baut auf den drei zentralen Prinzipien der Kreislaufwirtschaft auf – Vermeiden, Wiederverwenden, Recyceln:

► Reduce – Verpackungsvermeidung gezielt steuern

Unternehmen sind künftig gefordert, Verpackungen effizienter zu gestalten, auf Überverpackung zu verzichten und unnötiges Volumen zu reduzieren. Nutzer von Industrie- und Gewerbeverpackungen sind bereits stets bestrebt aus logistischen und kostentechnischen Gründen den Packmittelmaterialeinsatz so gering wie möglich zu gestalten, aber die PPWR wird diese Anforderungen formalisieren und verstärken..

► Reuse – Mehrweg und Wiederverwendung im Fokus

Die PPWR bringt klare Anforderungen für wiederverwendbare Verpackungen (Art. 11,): Ab 2030 gelten Mehrwegquoten, mit Ausnahmen für Kartonagen und Gefahrgutverpackungen (Art. 29). Unternehmen müssen frühzeitig prüfen, welche Verpackungsarten künftig unter Mehrwegsysteme fallen.

Wirtschaftsakteure, die Verpackungen für den internen und externen Transport von Waren verwenden, müssen sicherstellen, dass wiederverwendbare Verpackungen einen gewissen Anteil ausmachen. Für Transportverpackungen & (zum Transport verwendete) Verkaufsverpackungen bei Verwendung für Lieferung innerhalb einer Firmengruppe oder bei Verwendung für Lieferung innerhalb eines EU-Mitgliedstaates gilt bereits ab 2030 eine vollumfängliche Mehrwegpflicht von 100%.

► Recycle – Die neue Ära der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

Ein zentrales Element der PPWR ist die gestärkte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Sie verpflichtet Unternehmen dazu, für die gesamte Lebenszyklusbewirtschaftung ihrer Verpackungen aufzukommen – inkl. Finanzierung, Rücknahme und Recycling (Art. 45-48).

Hersteller (auch Erzeuger, Importeure, Abfüller, Händler etc.) müssen sich an Rücknahme- und Sammelsystemen beteiligen bzw. diese organisieren. RIGK-Kunden kommen dieser Pflicht durch die Lizenzierung ihrer Verpackungen in den industriellen Rücknahmesystemen (z.B. RIGK-/RIGK-G-SYSTEM, PAMIRA-SYSTEM, PICKUP-SYSTEM, VerenA-SYSTEM nach. Konkret unterstützt RIGK Hersteller bei:

  • sich in jedem Mitgliedsstaat registrieren, in dem sie Verpackungen in Verkehr bringen (Art. 44),
  • ggf. einen Bevollmächtigten benennen, wenn sie außerhalb des Landes ihren Sitz haben (Art. 44, 3),
  • und ihre Verpackungen technisch dokumentieren und konform erklären (Art. 38-39).

Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie:

  • gut sortierbar und vollständig recycelbar sind,
  • sich in spezifische Abfallströme einordnen lassen,
  • die Recyclingfähigkeit anderer Stoffströme nicht negativ beeinflussen.

Gleichzeitig kommen verbindliche Mindestrezyklatanteile (Art. 7), u. a.:

  • 30 % bei PET-Kunststoffverpackungen ab 2030 (kontaktsensitiv),
  • 35 % bei sonstigen Kunststoffverpackungen ab 2030.

RIGK-Tochterunternehmen plastship unterstützt im Hinblick auf den Rezyklateinsatz mit digitalen Lösungen, Rezyklat-Sourcing und Partnerprojekten zur Materialqualitätsprüfung.

 

Der Fahrplan: Was kommt wann – wie geht Deutschland damit um?

Die PPWR wird stufenweise verbindlich – mit zentralen Terminen von 2025 bis 2040. Dazu zählen u. a. neue Registrierungs-, Finanzierungs- (ab 2026) und Kennzeichnungspflichten (ab 2028), Vorgaben zu Leistungsstufen der Recyclingfähigkeit (ab 2030), verbindliche Quoten für Rezyklate, Mehrweg und Abfallvermeidung (ab 2030) sowie ein vollständiger Übergang zu recyclingfähigen Verpackungen bis 2038.

In Deutschland wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) bis 2028 angepasst [Verpackungsrecht Durchführungsgesetz (VerpackDG)], um bestehende Regelungen mit der PPWR in Einklang zu bringen... 

– inklusive nationalem Register und vereinheitlichter Datenmeldung sowie zur Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung und der behördlichen Zuständigkeiten.

Durchsetzung und Sanktionen

Die Einhaltung wird über nationale Behörden gemäß EU-Verordnung 2019/1020 kontrolliert. Über Plattformen wie ICSMS wird Konformität überprüft (Artikel 61). Ab 2027 drohen empfindliche Sanktionen bei Verstößen – laut PPWR müssen diese „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein (Art. 68).

 

Transformation als Chance: Jetzt handeln mit RIGK an Ihrer Seite

Die PPWR bringt neue Herausforderungen – aber vor allem echte Chancen für Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch angehen und Rohstoffe einsparen wollen. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Kosten reduzieren, Risiken vermeiden und gesetzeskonform agieren, sondern sich auch als zukunftsfähiger, verantwortungsvoller Marktakteur positionieren.

RIGK begleitet Sie umfassend und praxisnah:

  • Analyse Ihrer verpackungsbezogenen Pflichten
  • Lizenzierung und Verwertung Ihrer Verpackungen über Rücknahmesysteme
  • Betrieb von Rücknahmesystemen
  • Unterstützung bei Registrierung, Nachweispflichten und Auditvorbereitung
  • Prüfung & Zertifizierung von Recyclingfähigkeit, -prozess und Rezyklateinsatzes über PlastCert
  • Rezyklatbeschaffung & Qualitätssicherung über plastship
  • Schulungen, Webinare, Leitfäden und individuelle Beratung

„Wir sehen die PPWR nicht als Hürde, sondern als Chance – für mehr Innovation, Effizienz und Ressourcenschonung entlang der gesamten Wertschöpfungskette“,

betont Jan Bauer, Geschäftsführer von RIGK.

RIGK steht Ihnen zur Seite – mit Expertise, Erfahrung und konkreten Lösungen. Gemeinsam gestalten wir eine echte Kreislaufwirtschaft.

Jetzt vormerken: Am 11. September 2025 startet RIGK mit den #RIGKWebinarHub eine neue Webinarreihe zur praktischen Umsetzung der PPWR. Im kostenfreien Auftakt-Webinar erwarten Sie konkrete Lösungsansätze, Expertentipps und Raum für Austausch.

 

Kontakt:

Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei der RIGK jederzeit zur Verfügung:

 
  • RIGK Sales Abteilung für:
    • Analyse Ihrer verpackungsbezogenen Pflichten
    • Registrierung & Nachweisdokumentation
    • Umsetzung & Auditierung von EPR-Systemen
    • sales@rigk.de
 
 
  • PlastCert für:
    • Bestimmung des Rezyklateinsatzes, Zertifizierungen und Qualitätssicherung über unsere PlastCert-Abteilung
    • Konstantin Humm
      Manager PlastCert
      +49 611 308600-91
      humm@rigk.de
 
 
  • plastship für:
    • Rezyklatbeschaffung & Qualitätssicherung
    • Andreas Bastian
      Geschäftsführer plastship
      +49 6126 589 80 10
      bastian@plastship.com