28. September 2020
Die Europäische Kommission plant eine weitere Novellierung der europäischen Verpackungsrichtlinie. Dies geht aus einem am 11. Juni 2020 veröffentlichten Fahrplan der EU-Kommission für ein entsprechendes Legislativvorhaben hervor. Die EU-Verpackungsrichtlinie wurde bereits im Jahr 2018 novelliert, nun sieht die EU Kommission jedoch im Zuge der Umsetzung des europäischen „Green Deal“ – welcher das Ziel einer nachhaltigen, klimaneutralen EU-Wirtschaft verfolgt und insoweit auch einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft umfasst – weiteren Anpassungsbedarf.
Die Novellierung der EU-Verpackungsrichtlinie soll die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass bis zum Jahr 2030 alle Verpackungen, die in der EU in Umlauf gebracht werden, recycel- bzw. wiederverwendbar sind. Nach Auffassung der EU-Kommission eröffnen die aktuellen Regularien einen zu großen Auslegungsspielraum im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. So sei etwa ein Trend zum Einsatz von Verbundmaterialien zu beobachten, welcher auf Kosten der Recyclingfähigkeit gehe.
Vor diesem Hintergrund soll die EU-Verpackungsrichtlinie insbesondere mit Blick auf die folgenden Punkte überprüft und überarbeitet werden:
Der Fahrplan der EU-Kommission sieht die folgenden weiteren Schritte vor: Noch in diesem Jahr erfolgt eine so genannte „Folgenabschätzung“ der avisierten Neuregelungen. Folgenabschätzungen werden für Initiativen – wie etwa Legislativvorschläge – erstellt, bei denen mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen zu rechnen ist. Der Novellierungsvorschlag der EU-Kommission soll schließlich im Jahr 2021 vorgelegt werden.
Zum Fahrplan der Europäischen Kommission für die Novelle der EU-Verpackungsrichtlinie und Feedback hierzu gelangen Sie hier.
RIGK REPORTER wird den Fortgang des Legislativprojektes weiterverfolgen und Sie über die geplanten Neuregelungen auf dem Laufenden halten.
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