11. Juni 2025
Im Rahmen der Reihe zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Europa wirft RIGK regelmäßig einen Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus. Ziel ist es, Kunden und Partner über aktuelle Entwicklungen in anderen Ländern zu informieren – insbesondere mit Blick auf Verpflichtungen für die Verpackungsindustrie. Dass Länder wie Dänemark nun den nächsten Schritt in Richtung vollständiger Umsetzung der EU-Vorgaben gehen, begrüßt RIGK sehr: Einheitliche Regeln fördern den grenzüberschreitenden Ressourcenschutz und erleichtern es Unternehmen, ihrer Verantwortung nachzukommen.
Dänemark verfolgte bis vor Kurzem einen Sonderweg: Statt einer umfassenden EPR basierte die Regulierung von Verpackungen jahrzehntelang auf einer Verpackungssteuer. Das Verpackungssteuergesetz (EMBAL) von 1978 sieht Abgaben auf bestimmte Einwegverpackungen vor – etwa pfandfreie Getränkebehälter, Tragetaschen und PVC-Folien im Lebensmittelbereich. Gewerbeverpackungen blieben dabei bislang unberührt.
Mit der Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie ändert sich das grundlegend: Dänemark überführt die Steuerlogik in ein umfassendes EPR-System, das ab 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr. 807 vom 9. Juni 2020 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes, das die EPR für alle Verpackungsarten vorsieht.
Seit dem 1. April 2024 müssen sich alle Inverkehrbringer von verpackten Produkten im dänischen Herstellerregister DPA registrieren. Die Frist endete am 30. Juni 2024 für bereits in Dänemark tätige Inverkehrbringer. Die Registrierungsgebühr beträgt 1.000 DKK (134,00 €), bzw. 500 DKK (67 €) für Unternehmen, die bereits in anderen Produktkategorien (z. B. Elektronik oder Batterien) bei der DPA gemeldet sind (AHK Dänemark).
Die erste Verpackungsmengenmeldung für das Jahr 2023 musste bis 30. September 2024 erfolgen. Unternehmen, die jährlich unter 8 Tonnen Verpackungen in Verkehr bringen, melden nur eine Gesamtmenge. Ab 8 Tonnen ist eine detaillierte Aufschlüsselung nach Material (z. B. Kunststoff, Glas, Papier) und Verpackungstyp (Primär-, Sekundär-, Tertiär-, Serviceverpackung) erforderlich (DPA-Vorgaben).
Ab dem 1. Juli 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Verpackungen zurückgenommen und verwertet werden. Dies kann individuell geschehen – mit entsprechenden Nachweispflichten – oder über ein anerkanntes Sammelsystem. Aktuell sind u. a. die folgenden Systeme bei der DPA registriert:
Haushaltsverpackungen werden wie bisher über die Kommunen eingesammelt, erhalten aber künftig eine Entschädigung von den Sammelsystemen. Dies soll perspektivisch zu niedrigeren Abfallgebühren für Bürgerinnen und Bürger führen. Gewerbeverpackungen hingegen werden weiterhin über private Entsorger gesammelt – diese sollen künftig ebenfalls von den Systemen vergütet werden. Details zur Ausgestaltung stehen noch aus (Emballageretur).
Ausländische Unternehmen, die nicht im dänischen Unternehmensregister CVR registriert sind, müssen ihre Herstellerpflichten durch einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark erfüllen. (DIHK_Umgang mit Verpackungen in Europa)
Mit dem nun vollumfänglich greifenden EPR-System vollzieht Dänemark einen bedeutenden Schritt hin zu einer EU-weiten Vereinheitlichung der Verpackungsregulierung. Für international tätige Unternehmen bringt das mehr Klarheit – und für die Umwelt: mehr Verantwortung. RIGK begrüßt diesen Wandel ausdrücklich und steht als Partner zur Verfügung, wenn es um Information, Umsetzung und Erfahrungsaustausch geht.
Weitere Informationen:
Leon Becker
Customer Relationship Manager / Projektmanager Förderprojekte
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