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02. Mai 2023

Die Verpackungsregulierung der EU (PPWR) – Inhalte und Änderungen der Verpackungsabfallrichtlinie

Die Verpackungsregulierung der EU (PPWR)

Am 30. November 2022 hat die Europäische Kommission im Rahmen des Green Deals und dem damit einhergehenden Circular Economy-Paket einen ersten Entwurf zur Aktualisierung der Verpackungsabfallrichtlinie (Packaging and Packaking Waste Directive - PPWD) veröffentlicht. 

Mit dem neuen Vorschlag, der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), soll die Kreislaufwirtschaft gefördert, der Verpackungsabfall kosteneffizient reduziert und der Rezyklateinsatz gesteigert werden. Die PPWR wird für alle Unternehmen und Mitgliedstaaten der EU verbindlich und einheitlich gelten, die Verpackungen auf den Markt bringen. Als Unternehmen, das seine Lizenzkunden unter anderem bei der Einhaltung dieser Vorschriften unterstützt, betrachtet RIGK es als ihre Pflicht, über mögliche kommende Änderungen zu informieren. In diesem Sinne werden im Folgenden die wichtigsten Änderungen aufgeführt, die im Rahmen der PPWR eingeführt werden sollen: 

  • Die vorrangige Zielsetzung der Richtlinie liegt in derzeitiger Auslegung in der Harmonisierung nationaler Maßnahmen zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverwaltung sowie der Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus. Mit der Einführung der neuen Verordnung soll das übergeordnete Ziel verfolgt werden, zunächst die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Verwendung von Recycled Content zu fördern.  

  • Derzeit ist die Richtlinie noch freiwillig und wurde demnach von den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise und zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgesetzt. Sobald die Verordnung jedoch ratifiziert ist, wird sie für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und verpflichtend sein, um dadurch einen einheitlichen und konsistenten Umgang mit der Richtlinie zu gewährleisten. 

  • Bislang liegt der Fokus hauptsächlich auf Recyclingzielen für Verpackungsabfälle. Mit dem neuen Vorschlag wird nun der Schwerpunkt auf Abfallreduktionsziele für die EU-Mitgliedstaaten und auf Maßnahmen zur Bekämpfung von „Overpackaging“ gelegt. 

  • Die bisherigen Verbote und Richtlinien für Einwegplastik (SUPD) sollen nun im Zuge der neuen PPWR um weitere Verpackungsformate ergänzt werden, die die bestehenden Verbote des SUPD erweitern. 

  • Bislang fehlte eine klare Definition für den Begriff „Recyclingfähigkeit“ im PPWD. Mit der PPWR wird sich das ändern: Alle Verpackungen sollen künftig vollständig recycelbar sein. Bis zum Jahr 2030 sollen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können. Der Vorschlag enthält hierfür fünf Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit Verpackungen als recycelbar gelten. Dazu gehört beispielsweise die separate Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen oder bestimmte Design for Recycling-Vorgaben. Es gibt jedoch keine konkreten Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen. Die Kommission schlägt fünf Recycling-Leistungsgrade vor, wobei Verpackungen mit einem Recyclinganteil von weniger als 70% ab 2030 verboten werden sollen.  
    Ab 2035 sei dann nur noch Verpackungsmaterial zugelassen, das in ausreichendem Maße „in großem Maßstab“ recycelt werden kann. Ausnahmen werden hierbei für innovative Verpackungen und medizinische Produkte gelten. Darüber hinaus sollen Lizenzgebühren für Verpackungsproduzenten abhängig von der Recyclingleistung gestaffelt werden. Die Definition von „Recyclingfähigkeit“ wird dabei durch Begriffe wie „in großem Maßstab recycelt“ ergänzt, die im Delegierten Akt für das Design for Recycling (DfR) enthalten sein sollen. 

  • Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in den Mitgliedstaaten ist bisher ungleichmäßig erfolgt. Im Rahmen des neuen PPWR soll eine harmonisierte, ökomodulierte EPR-Gebühr in jedem Mitgliedstaat eingeführt werden, die auf der Recyclingfähigkeit und dem Recycled Content von Verpackungen basiert. Diese Änderung würde dazu beitragen, eine konsistente und nachhaltige Umsetzung der EPR in der gesamten EU zu gewährleisten. 

  • Bislang gibt es im PPWD keine spezifischen Ziele für den Recycled Content von Verpackungen. Der neue PPWR setzt jedoch klare Mindestziele für Kunststoffverpackungen, die bis 2030 und 2040 erreicht werden sollen. Diese Mindesteinsatz-Quoten beziehen sich ausschließlich auf „post-consumer“-Rezyklate. Die Quote soll auf „pro Verpackungseinheit“ berechnet werden, obwohl die technische Umsetzung laut der Auswirkungsanalyse der Kommission schwierig ist. Die Recyclingraten, die es in den Verpackungen bis 2040 zu erreichen gilt reichen je nach Verpackungstyp von 50% bis 65%.  

Quelle: Martin Engelmann (Director General IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V., LinkedIn-Artikel: PPWR unpacked - Part 3: Minimum quotas for recycled plastics in packaging)

Es gibt Ausnahmen für bestimmte Verpackungen, wie zum Beispiel Medizinprodukte und kompostierbare Kunststoffverpackungen. 

  • Bisher liegt der Schwerpunkt des PPWD wenig auf Bemühungen zur Wiederverwendbarkeit oder zur Anwendung von „Refill“-Konzepten. Jedoch soll nun im Rahmen des PPWR ein spezifisches Ziel festgelegt werden, welches einen Anteil an Verpackungen vorgibt, der bis 2030 und 2040 in wiederverwendbarer und/oder nachfüllbarer Form verfügbar sein soll. 

  • Derzeit gibt es keine verbindlichen Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen. Im Rahmen des PPWR sollen harmonisierte Kennzeichnungssysteme für die Materialzusammensetzung und den Recycled Content von Verpackungen eingeführt werden. Diese würden dem Verbraucher auch Anweisungen zur Entsorgung, Sortierung und Wiederverwendung geben. 

Die derzeitige Überprüfung der Verordnungsentwurfs durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament wird voraussichtlich einige weitere Monate dauern, bevor sie bis Ende 2024 in Kraft tritt. Die neue PPWR hat gemischte Reaktionen hervorgerufen und ist derzeit ein hoch umstrittenes Thema. Auch RIGK hat klare Positionen zu verschiedenen Themenbereichen bezüglich Industrie-, Transport- und Gewerbeverpackungen eingenommen und die erforderlichen Anpassungen gefordert. Mit großem Engagement wird RIGK deswegen weiterhin die zukünftigen Entwicklungen und Entscheidungen verfolgen, um Sie stets auf dem neuesten Stand zu halten. 

 

Weitere Informationen:
Jan Bauer
Geschäftsführer
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