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25. Januar 2021

Europäische Verpackungsrichtlinie erfordert ein konzertiertes Handeln

Europaflagge

Mit der Packaging & Packaging Waste Directive (Europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle) hat die EU ihren Mitgliedsstaaten ehrgeizige Ziele gesetzt. Bis 2025 muss jeder ein flächendeckendes EPR-System (Erweiterte Herstellerverantwortung) für Verpackungen aus dem privaten und industriellen Bereich einführen. Bis 2030 sollen alle Kunststoffverpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, wiederverwendbar oder recycelbar sein. Und das bisherige Recyclingziel wurde auf 50 Prozent bis 2025 verdoppelt und nochmals auf 55 Prozent bis 2030 erhöht. Denn nur so ist aus Sicht der EU-Kommission eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu realisieren, die ihren Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität leisten kann.

Kunststoffverpackungen: Tragende Säule und wachsende Nachfrage

Die Herausforderungen, vor der viele Mitgliedsstaaten angesichts der verschärften Verpackungsrichtlinie stehen, sind hoch. Zudem tritt im Januar 2021 ein Verbot in Kraft, das einen Großteil der Verbringungen von Kunststoffabfällen ins Ausland untersagt. Zahlreiche Länder wie China, die Türkei und Indien wehren sich bereits seit einigen Jahren gegen die Einfuhr von europäischen Abfällen. Langfristig kann dieser gesunde Abwehrmechanismus durchaus positive Auswirkungen für die europäische Recyclingindustrie haben, die bisher unter der ausländischen Konkurrenz gelitten hat. Doch aktuell erhöht das Verbot den Druck auf die EU, ihre Recyclingkapazitäten in den Mitgliedstaaten schnell auszubauen. Denn, nur 40 Prozent der Kunststoffverpackungen in der EU werden derzeit recycelt, der Großteil immer noch verbrannt oder deponiert. Daher ist zügig ein Deponierungsverbot – wie es bereits in 8 EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz und Norwegen gilt – anzustreben. Die COVID-19-Pandemie hat neue Hygienebedürfnisse geweckt – die Nachfrage nach Artikeln aus Kunststoff wie Masken, Schutzkleidung und Verpackungen ist sprunghaft gestiegen. Diese Entwicklung bestätigt die weiterhin tragende Rolle von Kunststoffen in der europäischen Wirtschaft, signalisiert jedoch gleichzeitig, dass in Sachen Kreislaufwirtschaft noch Verbesserungspotentiale bestehen.

gepresste Ballen

Vorsprung durch zertifizierte Recyclingfähigkeit

Nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofes ist ein konzertiertes Vorgehen aller Mitgliedsstaaten unerlässlich, damit die EU ihre Nachhaltigkeitsziele in den nächsten 10 Jahren erreicht. Oberste Priorität hat die Reduzierung von (Über-)Verpackungen und Verpackungsabfällen. Gleichzeitig muss bereits das Design der Verpackungen ihre Wiederverwendungs- und Recyclingfähigkeit sicherstellen.

„Ampelsystem“ für Verpackungen: Wie definiert sich „recycelbar“?

Bis 2030 sollen alle Verpackungen einer Positiv-/Negativliste gemäß der „Design for Recycling“-Richtlinie zugeordnet werden:

  • (rot) Negativliste mit inkompatiblen oder störenden Elementen, die das Recycling behindern
  • (orange) Zwischenstufe für Verpackungen, die nicht alle Bedingungen der Positivliste erfüllen, aber auch keine Merkmale der Negativliste aufweisen
  • (grün) Positivliste von Verpackungsarten, die auf dem Markt fürs Recycling zugelassen sind

Die RIGK-Tochter plastship analysiert und zertifiziert schon heute die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen. Das Unternehmen setzt mit seiner RecyClass-Methode auf ein EU-weit einheitliches Verfahren und damit auf einen gesamteuropäischen Standard. plastship wertet Verpackungen nach zwei Gesichtspunkten aus: Das Design for Recycling Assessment analysiert die Recyclingfähigkeitsklasse (A bis F), das Recyclability Rate Assessment zusätzlich den recyclingfähigen Gewichtsanteil in Prozent. Kunststoffverarbeiter und Markeninhaber können damit bereits in der Designphase die Weichen für die Zukunftsfähigkeit ihrer Verpackungen stellen – ein Vorsprung, der sich auszahlt. Denn je früher sie die Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie erfüllen, desto geringer ist das Risiko, mit Recyclinggebühren abgestraft zu werden.

Kontakt:
Andreas Bastian, plastship GmbH
Auf der Lind 10, 65529 Waldems
Tel.: +49 6126 58980-12, Mobil: +49 151 42101053
E-Mail: bastian(at)plastship.com; www.plastship.com