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News

04. Mai 2024

Pflichten der Industrie, ein Blick über den Tellerrand: Spanien

Die Regelungen zur Erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) greifen in vielen europäischen Ländern. In einer kleinen Serie wollen wir die gesetzlichen Bestimmungen und deren Umsetzung außerhalb Deutschlands thematisieren. Zum Start werfen wir einen genaueren Blick auf Spanien.

In Spanien wurde mit dem „Ley 7/2022 Impuesto especial sobre los envases de plástico no reutilizables“ ab 2023 eine Plastiksteuer eingeführt. Wir berichteten darüber bereits in unserem News-Bereich.

Die spanische Steuer wird sowohl auf in Spanien produzierte als auch importiere Verpackungen erhoben.

Das „Royal decreto sobre envases y embalajes“ (Königliche Dekret über Verpackungen), ergänzt das Gesetz und bezieht auch die Extended Producers Responsibility (EPR) (Erweiterte Herstellerverantwortung) mit ein. Es beinhaltet genaue Definitionen zur Umsetzung des Gesetzes, sowie Zielangaben zur Prävention, der Wiederverwendung und dem Recycling von Verpackungen. Mit der Verkündung des Dekrets wurde zugleich der exakte Starttermin für Rücknahmesysteme von Verpackungen auf Dezember 2024 festgelegt. Im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung, die im begleitenden Royal Decreto festgehalten sind, verantworten die Produkthersteller die Finanzierung und Organisation des Abfallmanagements ihrer Gewerbe- und Industrieverpackungen. Diese Pflicht kann der Produkthersteller individuell oder über die Teilnahme an einem kollektiven Sammelsystem erfüllen. Diese Funktion wird z.B. durch ENVALORA ausgeübt.

Im Zuge eines Beratungsprojekts ist RIGK bei der Implementierung dieses Rücknahmesystems für industrielle und gewerbliche Verpackungen in Spanien ENVALORA aktiv, um der EPR nachzukommen. ENVALORA ist das spanische Rücknahmesystem (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP)) für Industrie- und Gewerbeverpackungen aus der Chemie-, Kunststoff-, Gummi- und Baubranche, dem bereits mehr als 890 Unternehmen angehören. Das System wird zum Beginn des Jahres 2025 operativ sein.

Wer muss was wo melden?

Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten und deren Verpackungen in Spanien und Organisationen, die Produkte in Spanien verkaufen, müssen ihre Verpackungsmengen und Arten in einem zentralen Register melden. Im Gegensatz zum früheren Verpackungsgesetz müssen in Spanien seit 2023 nicht nur Haushaltsverpackungen angemeldet werden, sondern auch Handels-, Gewerbe- und Industrieverpackungen.

Die Anmeldung erfolgt über das Herstellerregister („Registro de productores de Producto“) beim spanischen Umweltministerium (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico, MITECO)elektronisch und muss jährlich über die in Verkehr gebrachten Verpackungen Aufschluss geben.

Eine Meldung ist allerdings nur möglich, wenn ein Unternehmen eine spanische Steuernummer besitzt, folglich eine Niederlassung in Spanien unterhält oder einen spanischen Bevollmächtigten benennen kann. Anderenfalls ist der spanische Importeur für die eingeführten Packmittel registrierungspflichtig. Nach der Meldung im Registro erhält das Unternehmen eine RPP (Registro de Productor de Producto) Nummer. Diese muss bei Rechnungstellungen auf der Rechnung vermerkt sein.

Fristen:

Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen auf dem spanischen Markt müssen sich an Fristen halten, welche die Mengenmeldung ihrer Verpackungsdaten über das Verpackungsregister regeln.

Aktuelle Fristen:

Meldefrist für das Berichtsjahr 2024: Ende März 2025

 

Hier bieten wir eine umfassende Darstellung aller aktuellen Fristen und Verpflichtungen in Spanien.

 

Weitere Informationen:
Claudia Hoese
Customer Relationship Manager, RIGK GmbH
Tel.: +49 611 308600-12
hoese(at)rigk.de