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Eine Zeitung, Kaffeetasse und eine Brille auf einem Tisch

News

20. Januar 2025

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Ab 2025 tritt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft, die die Industrie in der gesamten EU nachhaltig verändern wird. Viele Aspekte, die aus der Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) bekannt sind, werden zukünftig in weiteren europäischen Staaten eingeführt. Die Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Sie wurde am 27. November 2024 vom Europäische Parlament offiziell verabschiedet und am Morgen des 22. Januar 2025, im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der nächste Schritt ist ihr Inkrafttreten am 11. Februar 2025. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten gilt sie ab dem 12.08.2026 verbindlich für alle.

©RIGK

Hier erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen und Hinweise zu konkreten Anforderungen, damit Sie sich frühzeitig darauf vorbereiten können. Im Laufe der kommenden Monate und Jahren werden wir Sie regelmäßig über den Stand der Dinge und über die Pflichten einzelner Akteure informieren.

Zeitplan für die Umsetzung:

Die PPWR wird schrittweise eingeführt. Die wichtigsten Termine sind:

  • Ab ca. Mitte 2026:
    • Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in allen EU-Ländern
    • Benennung eines Bevollmächtigten in jedem Mitgliedsstaat
    • Konformitätserklärung der eingesetzten Packmittel
  • Ab ca. Mitte 2027:
    • Registrierungspflicht
  • Ab ca. 2028:
    • Kennzeichnungspflicht
  • Ab 2030:
    • Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein
    • Es gelten Mindestrezyklatanteile,
    • Mehrwegquoten
    • Minimierungsanforderungen an Verpackungen und
    • Vermeidung von Verpackungsabfälle pro-Kopf
  • Ab 2040:
    • Verschärfte Anforderungen an Verpackungsreduzierung, Mindestrezyklatanteil und Recyclingfähigkeit. Nur noch Verpackungen der Recyclingklassen A-B dürfen in Verkehr gebracht werden.

Was bedeutet das konkret für Sie und wie geht es jetzt weiter?

Die Einführung der PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen zur Optimierung des Verpackungsrecycling und zur Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks. RIGK steht Ihnen dabei als erfahrener Partner im Bereich Verpackungsrücknahme und Recycling zur Seite und bietet Ihnen weiterhin maßgeschneiderte Lösungen an, um die neuen Anforderungen effizient umzusetzen.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um rechtzeitig auf die Veränderungen reagieren zu können. Mit dem Rezyklateinsatz und der Konformitätserklärung kommen neue Herausforderungen auf Packmittelhersteller und -nutzer zu.

Die bereits im deutschen VerpackG definierten Verpflichteten stimmen nicht unbedingt mit den Verpflichteten aus der PPWR überein. Hier warten wir auf entsprechende Informationen aus Brüssel, denn Zuständigkeiten aus der nationalen Gesetzgebung sind europaweit andere: Beispielsweise gelten die INCOTERMS nicht mehr als Hilfsmittel bei der Ermittlung der Verantwortlichkeit bei Grenzübertritt.

Das deutsche Verpackungsgesetz in der jetzigen Form gilt, bis es an die PPWR angepasst wird. Auf jeden Fall steht Ihnen RIGK unterstützend bei der Umsetzung der PPWR-Anforderungen zur Seite – ob es um Mehrwegquoten oder Packmittelzertifizierung geht, sprechen Sie uns an!

 

Kontakt:

Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei der RIGK jederzeit zur Verfügung